Ballastwasserkonvention in Kraft getreten

Dreizehn Jahre nach ihrer Verabschiedung durch die Internationale Schifffahrtsorganisation (IMO) tritt heute die Ballastwasserkonvention in Kraft. Die Ballastwasserkonvention (englisch: International Convention for the Control and Management of Ships' Ballast Water and Sediments - BWM) dient zum Schutz der Weltmeere vor invasiven Arten.
"Dies ist ein wegweisender Schritt, um die Ausbreitung von invasiven aquatischen Arten zu stoppen, die in lokalen Ökosystemen erhebliche Zerstörungen verursachen, die Biodiversität negativ beeinflussen und zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen können", sagte IMO-Generalsekretär Kitack Lim.
Gemäß der BSH muss die Schiffsbesatzung das Ballastwasser vor der Abgabe in die Meeresumwelt so säubern, dass ein in dem Übereinkommen vorgeschriebener Standard (Regel D-2 des Ballastwasser-Übereinkommens) erreicht wird. Dadurch sollen beispielsweise kleine Fische, Benthos- und Planktonorganismen oder auch pathogene Keime, die im Ballastwasser vorkommen, unschädlich gemacht werden, bevor das Wasser andernorts abgelassen wird. Außerdem muss jedes Schiff über einen Ballastwasserbehandlungsplan sowie über ein internationales Zeugnis über die Ballastwasser-Behandlung verfügen und ein Ballastwasserbehandlungstagebuch führen.
Deutschland ist dem Ballastwasser-Übereinkommen bereits 2013 beigetreten. Das damit verknüpfte deutsche Ballastwasser-Gesetz und die See-Umweltverhaltensverordnung (SeeUmwVerhV) legen fest, wie hierzulande mit dem Ballastwasser verfahren werden soll. Mit dem Inkrafttreten des BSH werden diese Regeln anwendbar. [jg]
HELCOM und OSPAR online-tool für den Umgang mit Ballastwasser