Breites Bündnis fordert: Klimaanpassung ins Grundgesetz
Die Mitglieder der Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“ rufen die künftige Bundesregierung dazu auf, die Klimaanpassung im Grundgesetz (GG) zu verankern. Nach Artikel 91a des GG würde dies als Gemeinschaftsaufgabe die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen rechtlich absichern und für die notwendige finanzielle Ausstattung sorgen. Der Allianz - von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) initiiert - gehört auch das DNR-Mitglied Bund Deutscher Landschaftsarchitekt*innen (bdla) an.
Neben dem Forderungspapier der Allianz hat der bdla ein eigenes Statement veröffentlicht, in dem bdla-Präsident Stephan Lenze den Appell an den Bund bekräftigt, „Klimaanpassung und natürlichen Klimaschutz als zentrales Instrument der regionalen Strukturpolitik (...) im Grundgesetz festzuschreiben“. Mit Freiraum- und landschaftsplanerischen Maßnahmen tragen Landschaftsarchitekt*innen demnach erheblich zur Bewältigung des Klimawandels bei.
Obwohl Klimaschutz und Klimaanpassung weiterhin dringend notwendig sind, blieben sie im aktuellen Bundestagswahlkampf weitgehend unbeachtet, moniert der bdla. Dabei werden die Folgekosten des Klimawandels in Deutschland bis 2050 allein auf rund 900 Milliarden Euro geschätzt. Maßnahmen zur Klimaanpassung seien daher nicht nur ein Gebot der Vorsorge, sondern auch ein wirtschaftlicher Imperativ: Sie minimieren zukünftige Kosten, schaffen resilientere Städte und Gemeinden und erhöhen die Lebensqualität. [mb]