Dieselgate-Urteil und „verdächtige“ NOx-Emissionen
Der Europäische Gerichtshof bestätigt ein Recht auf Schadensersatz für Dieselbesitzer*innen, falls sie durch illegale Abschalteinrichtungen geschädigt wurden. Da es außerdem neue Erkenntnisse über Stickoxid-Emissionen gibt, kündigte die Deutsche Umwelthilfe im Zweifel Klagen an.
Mitte März hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über das Recht auf Schadenersatz für Dieselbesitzer*innen, die mit fehlerhafter Software über die tatsächlichen Emissionswerte ihrer Autos in Unkenntnis blieben, geurteilt. Demnach haben „Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung […] gegen den Fahrzeughersteller einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn dem Käufer durch diese Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist“.
Laut eines Berichts des Council on Clean Transportation (ICCT) vom 22. März weisen viele Abgaswerte von Diesel-Pkw „verdächtige“ Stickoxid(NOX)-Emissionen auf. Das ICCT hat behördliche Untersuchungen von Diesel-Pkw im Labor und auf der Straße in Europa ausgewertet und festgestellt, dass 77 Prozent so hohe NOX-Werte aufweisen, dass die Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen wahrscheinlich ist. Bei mindestens 40 Prozent der offiziellen Tests wurden sogar „extreme“ Emissionen nachgewiesen, was laut ICCT den Schluss zulässt, dass mit „ziemlicher Sicherheit“ von einer illegalen Manipulation der Abgasnachbehandlung auszugehen ist.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wiederum kündigte Klagen an, sofern weder das Kraftfahrtbundesamt noch andere europäische Marktüberwachungsbehörden in Sachen Nachrüstung oder Stilllegung tätig werden. [jg]
- EuGH: Pressemitteilung Nr. 51/23
- Deutsche Umwelthilfe eröffnet Rechtsverfahren zur Nachrüstung oder Stilllegung von 8,6 Millionen Diesel-Pkw der Abgasstufen Euro 5, 6b und 6c
- ICCT-Studie Reassessment of excess NOx from european diesel cars following the court of justice of the european union rulings
- dpa-Europaticker (Regina Wank und Anja Semmelroch): Bekommen jetzt viel mehr Diesel-Fahrer Schadenersatz?
EU-Verkehrsnews kurz & knapp
- Intermodaler Güterverkehr: Laut Sonderbericht 08/2023 des Europäischen Rechnungshofes (ECA) vom 27. März ist die EU noch weit davon entfernt, den Güterverkehr durch verstärkte Nutzung von Schiene und Binnenwasserstraßen von der Straße zu holen. Trotz der zwischen 2014 bis 2020 insgesamt rund 1,1 Milliarden Euro EU-Mittel gebe es aufgrund von Hindernissen im Bereich der Rechtsvorschriften und Infrastruktur noch immer keine gleichen Wettbewerbsbedingungen mit dem Straßengüterverkehr. Der ECA gab eine Reihe von Empfehlungen.
- Privatjets: Die Zahl der Privatjetflüge in Europa sei im vergangenen Jahr um 64 Prozent gestiegen, dadurch hätten sich die Kohlendioxidemissionen von Privatflügen mehr als verdoppelt, so eine neue Studie von Greenpeace. Der durchschnittliche CO2-Ausstoß eines Privatjetflugs in Europa im Jahr 2022 lag bei 5,9 Tonnen - mehr als die Fahrt eines durchschnittlichen Benzinautos über 23.000 Kilometer. Zudem habe die Entfernung bei 55 Prozent der Flüge weniger als 750 Kilometer betragen. Greenpeace forderte angesichts der gestiegenen Energiepreise, die hauptsächlich auf Kosten Ärmerer gingen, ein Verbot von Privatjets.