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Es kommt Bewegung in die EU-Pläne zur Kreislaufwirtschaft
EU-News | 30.05.2023
# sozial-ökologische Transformation #Kreislaufwirtschaft #Rohstoffe und Ressourcen

Es kommt Bewegung in die EU-Pläne zur Kreislaufwirtschaft

Gestapelte Jeans
© AdobeStock/paul prescott
Gestapelte Jeans

Das EU-Parlament will geplante Obsoleszenz und Greenwashing verbieten und der Rat für Wettbewerbsfähigkeit positioniert sich zugunsten eines Verbots, unverkaufte Textilien und Kleidung zu vernichten, bevor am 1. Juni im EU-Parlament über die Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien abgestimmt wird.

Neue Richtlinie gegen Greenwashing und geplante Obsoleszenz

Das EU-Parlament positioniert sich gegen geplante Obsoleszenz und reparaturfeindliche Praktiken von Herstellern. Der Vorschlag für eine neue Richtlinie soll die Nachhaltigkeit und dauerhafte Funktionsweise von Produkten erhöhen sowie Greenwashing-Methoden entgegenwirken. Die Richtlinie ist zusammen mit der Ökodesign-Verordnung, der Bauprodukte-Verordnung sowie einem Initiativbericht über die „EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien“ Teil des ersten EU-Paketes zur Kreislaufwirtschaft.

Der Gesetzesentwurf vom 11. Mai sieht vor, die Verwendung bestimmter Produktbezeichnungen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ ohne detaillierte Nachweise dieser häufig zum Greenwashing genutzten Behauptungen zu verbieten. Besonders bedeutsam für Verbraucher*innen und den Umweltschutz ist zudem das im Gesetzesentwurf enthaltene Verbot der geplanten Obsoleszenz. Diese beschreibt das Vorgehen von Produzenten, die Langlebigkeit von Produkten durch eingebaute Schwachstellen zu verkürzen.

Der Rat der Europäischen Union vertritt zu mehreren Punkten des Gesetzesentwurfs jedoch eine abgeschwächte Position. So solle beispielsweise geplante Obsoleszenz nicht gänzlich verboten werden, die Hersteller müssten solche Praktiken in Zukunft nur transparent machen. Auch damit, die Verhinderung der Nutzung von Ersatzteilen oder Zubehör anderer Hersteller durch Kund*innen zu unterbinden, ist der EU-Rat nicht einverstanden. Produzenten sollten lediglich zu einer Warnung an ihre Kund*innen vor dieser Methode verpflichtet werden.

Fast beschlossene Sache: Vernichtungsverbot für Textilien, Schuhe und Bekleidung

Am 1. Juni wird im Europäischen Parlament zudem über die „EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien" abgestimmt, die Teil der Ökodesign-Richtlinie ist und somit auch auf mehr Kreislaufwirtschaft in der EU hinwirken soll. Aktuelle Neuerungen hierzu kommen vom Rat für Wettbewerbsfähigkeit. In seiner allgemeinen Ausrichtung legt er mitunter fest, dass Textilien, Schuhe und Bekleidung von Unternehmen zukünftig nicht mehr vernichtet werden dürfen sollen. Die schwedische Ratspräsidentschaft hatte sich im Februar 2023 zunächst gegen ein von vielen EU-Mitgliedsstaaten gefordertes, allgemeines Vernichtungsverbot unverkaufter Produkte gestellt.

Der Standpunkt enthält indes auch einige Ausnahmen: So soll es für kleine und kleinste Unternehmen eine allgemeine Ausnahmeregelung geben, und auch mittleren Unternehmen soll eine vierjährige Übergangszeit gewährt werden. Kraftfahrzeuge sind zudem nicht Teil der Verordnung. Außerdem erhalten die Mitgliedstaaten eine Frist von zwei Jahren, um entsprechende nationale Anpassungen vorzunehmen. Die Verordnung sieht auf nationaler Ebene unter anderem Geldbußen bei Nichteinhaltung sowie eine Marktüberwachung vor.

Hohe Emissionen und Ressourcenverschwendung im Textilsektor

Der Textilsektor trägt im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie auch deswegen eine so hohe Verantwortung, da er mit global etwa 60 Millionen Beschäftigten einer der weltweit größten Wirtschaftszweige ist. Entsprechend groß ist auch der klimaschutztechnische und ressourcenbezogene Impact einer Neuregelung: Neben einem massiven Rohstoffverbrauch und immensen Treibhausgasemissionen verursacht die Textilwirtschaft aktuell jährlich etwa 92 Millionen Tonnen Abfall.

EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius äußerte sich auf einer Veranstaltung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) am 26. Mai wie folgt zu dem Nutzen der Richtlinie: „Die neue Ökodesign-Verordnung soll nachhaltige und kreislauffähige Produkte zur Norm machen“. Er betonte zudem die Relevanz des Textilsektors als „Schlüssel für die grüne Transformation“. [mi]

 

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