EU-Gericht bleibt dabei: Bisphenol A ist besorgniserregend
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Am Mittwoch bestätigten die Richter*innen des Europäischen Gerichts (EuG) zum dritten Mal die Einstufung von Bisphenol A (BPA) als besonders besorgniserregenden Stoff. Umweltverbände begrüßten das Urteil.
Damit wies das EuG eine Beschwerde des Industrieverbands PlasticsEurope ab, der die Entscheidung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) angezweifelt hatte, BPA aufgrund seiner Auswirkungen auf Tiere als besonders besorgniserregend (substance of very high concern, SVHC) zu klassifizieren. Das Gericht stellte fest, dass die ECHA die wissenschaftlichen Befunde korrekt und transparent abgewogen und alle relevanten Studien in ihre Beurteilung einbezogen habe.
Die Umweltrechtsorganisation ClientEarth hatte die ECHA in dem Gerichtsverfahren unterstützt und begrüßte das „wichtige“ Urteil, das den Weg für weitere Beschränkungen ebne, so Apolline Roger, Anwältin für Chemikalien bei ClientEarth. „Die Plastikindustrie wehrt sich seit Jahren gegen die dringend benötigte strengere Regulierung der Chemikalie. Aber BPA ist eine der am besten untersuchten Chemikalien und ihre hormonschädigenden Eigenschaften sind durchweg gut dokumentiert“, so Roger weiter. Sie forderte die Industrie auf, sich auf die Entwicklung sicherer Alternativen zu konzentrieren, statt weiterhin rechtlich gegen die Beschränkung von BPA vorzugehen.
Das Urteil beschließt den letzten von drei Fällen, in denen PlasticsEurope die Einstufung von BPA anzweifelt. Bereits letztes Jahr hatte das Europäische Gericht die Klassifizierung von BPA als besonders besorgniserregend aufgrund seiner für Menschen reproduktionstoxischen und hormonell wirksamen Eigenschaften bestätigt (siehe EU-Umweltnews vom 11.07. und 24.09.2019). Nun ist also auch seine Einstufung als schädlicher Stoff für Tiere vom Gericht bestätigt.
Im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH als SVHC klassifizierte Stoffe unterliegen besonderen Informationspflichten. So müssen Hersteller, die diese Stoffe verwenden, alle weiteren Verwender in der Lieferkette und Verbraucher*innen darüber in Kenntnis setzen und sie über die Risiken und eine sichere Verwendung informieren. Der häufig in Produkten verwendete Stoff Bisphenol A beeinträchtigt beispielsweise nachgewiesenermaßen die Fortpflanzungsfähigkeit von Fischen und Amphibien.
Die Verwendung von BPA in der EU ist trotz der bekannten Auswirkungen auf Mensch und Tier bis auf wenige Ausnahmen noch erlaubt. In Trinkflaschen für Säuglinge darf der Weichmacher bereits seit zehn Jahren nicht mehr verwendet werden, seit diesem Jahr ist BPA auch in Kassenzetteln verboten. [km]
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NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE FÜR CHEMIKALIEN
Lesen Sie hier die Forderungen der deutschen Umweltverbände zur EU-Chemikalienstrategie.