EU macht weiteren Schritt Richtung Klimaneutralität
Der EU-Rat hat am 9. Oktober die überarbeitete Erneuerbaren-Energien-Richtlinie und die ReFuelEU-Verordnung für den Luftverkehr angenommen. Die Überarbeitung der Gesetzgebung für die europäische Klima- und Energiepolitik, das „Fit for 55“-Paket, ist damit beinahe komplett.
„Die anstehende Überarbeitung der Gesetzgebung für die europäische Klima- und Energiepolitik, die als sogenanntes „Fit for 55“-Paket präsentiert wird, kann ein Wendepunkt sein“, kommentierten am 22. Mai 2021 Umweltschutzorganisationen aus Polen, Frankreich und Deutschland anlässlich der Veröffentlichung des „Fit for 55“-Pakets der EU-Kommission. Mit der Verabschiedung der überarbeitete Erneuerbaren-Energien-Richtlinie und der ReFuelEU-Verordnung am Montag ist die EU nun ihrem Ziel, für alle Sektoren wie Verkehr, Industrie, und Gebäude einen Pfad zur Dekarbonisierung und der Klimaneutralität aufzusetzen, mehr noch: konkrete und bindende Klimaziele zu vereinbaren, einen Schritt nähergekommen. Bislang keine Einigkeit gab es bei der Richtlinie zur Energiebesteuerung und dem Net Zero Industry Act, die ebenfalls im „Fit for 55“-Paket enthalten sind.
Das „endgültige Legislativpaket“ soll die Ziele sogar übererfüllen und die Netto-Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um 57 Prozent senken, ließ die deutsche Vertretung der EU-Kommission anlässlich der Einigung am Montag verlautbaren.
Kernpunkte der Rechtsakte
Die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie soll den Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch der EU bis 2030 auf 42,5 Prozent erhöhen. Mit der Revision der Richtlinie wird der Ausbau der Erneuerbaren als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft und Genehmigungsverfahren beispielsweise für die Errichtung von Windparks erleichtert. Die EU-Mitgliedstaaten müssen ihren Beitrag zum EU-Klimaziel in nationalen Klima- und Energieplänen festlegen. Einen detaillierten Überblick über die Richtlinie sowie die Bewertung durch Umweltverbände finden Sie hier.
Die ReFuelEU-Verordnung ist wesentlicher Bestandteil bei der Dekarbonisierung des Luftverkehrssektors. Die Richtlinie bestimmt im Wesentlichen, dass jeder Flugkraftstoff auf EU-Flughäfen ab 2025 einen Mindestanteil von 2 Prozent an nachhaltigen Flugkraftstoffen und ab 2030 einen Mindestanteil an synthetischen Kraftstoffen von 1,2 Prozent enthält. Die Anteile sollen bis 2050 schrittweise erhöht werden. Nachhaltige und synthetische Flugkraftstoffe sind definiert als „zertifizierte Biokraftstoffe, erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (einschließlich erneuerbarem Wasserstoff) und wiederverwertete kohlenstoffhaltige Flugkraftstoffe, die die Nachhaltigkeits- und Emissionsreduktionskriterien der Erneuerbare-Energien-Richtlinie erfüllen, sowie kohlenstoffarme Flugkraftstoffe (einschließlich kohlenstoffarmem Wasserstoff)". Die neue Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2024. [ym]
Pressemitteilung: Kommission begrüßt Fertigstellung der wichtigsten „Fit für 55“-Rechtsvorschriften
Pressemitteilung: Rat verabschiedet neuen Rechtsakt zur Dekarbonisierung des Luftfahrtsektors
Pressemitteilung: Grünes Licht im Rat der EU-Staaten: letzte Säulen von „Fit for 55“ beschlossen
DNR-Artikel: EU-Parlament macht Weg frei für neue Energieziele in Europa