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EU ohne Plan bei Wüstenbildung: Geharnischte Kritik des Rechnungshofes
EU-News | 19.12.2018
#Bodenschutz #Biodiversität und Naturschutz

EU ohne Plan bei Wüstenbildung: Geharnischte Kritik des Rechnungshofes

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Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat einen Sonderbericht zu Wüstenbildung in der EU veröffentlicht. Die Analyse ergibt, dass die EU bisher zu wenig tut, um einer zunehmenden Bedrohung entgegenzutreten. Das stand auch schon in einem Hintergrundbericht vom Juni (EU-News 21.06.2018).

"Die Wüstenbildung, eine Form der Landverödung in Trockengebieten, stellt in der EU eine zunehmende Bedrohung mit erheblichen Auswirkungen auf die Bodennutzung dar", schreiben die PrüferInnen des EuRH. Im Jahr 2015 haben sich die EU und die Mitgliedstaaten im Rahmen der UN-Agenda 2030 verpflichtet, in der EU bis zum Jahr 2030 Bodendegradationsneutralität zu erreichen. Es gebe aber bisher weder konkrete EU-Rechtsvorschriften noch eine Strategie in Bezug auf Wüstenbildung und Landverödung in der EU. Auch fehle eine vereinbarte Methodik für deren Bewertung. Bisher getroffene Maßnahmen seien nicht kohärent genug. Die Kommission und die Mitgliedstaaten erhöben zwar Daten, die für Wüstenbildung und Landverödung relevant sind, diese würden von der Kommission jedoch nicht in geeigneter Weise verwendet.

Nicht zuletzt durch den Hitzesommer 2018 sollte das Problem als solches erkannt werden. Immer mehr Gebiete in der EU seien anfällig für Wüstenbildung. Zwar gebe es eine thematische Strategie für den Bodenschutz, aber die von der EU-Kommission vorgeschlagene Bodenschutzrichtlinie musste acht Jahre nach ihrer Veröffentlichung mangels Engagement der Mitgliedstaaten zurückgezogen werden. Dabei habe eine Studie kürzlich nachgewiesen, dass die national vorhandenen Bodenschutzmaßnahmen nicht ausreichten, um eine Degradation der Böden zu verhindern. Auf Ebene der EU-Kommission arbeiten verschiedene Generaldirektionen zum Thema und der Rat hat für internationale Verhandlungen eine "Gruppe für Internationale Umweltaspekte - Wüstenbildung" eingesetzt. Der Rechnungshof stellte dennoch fest, "dass der Gefahr der Wüstenbildung in der EU nicht wirksam und wirtschaftlich entgegengewirkt wurde". Er gibt deshalb unter anderem folgende Empfehlungen:

  1. Die Kommission sollte in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bis zum 31.12.2020 eine Methodik und einschlägige Indikatoren festlegen, um das Ausmaß der Wüstenbildung und Landverödung in der EU zu bestimmen, und auf dieser Grundlage öffentlich verfügbare Daten erheben.
  2. Bis zum 30.06.2021 sollte die EU-Kommission den derzeitigen Rechtsrahmen bewerten, ob er geeignet ist für die nachhaltige Nutzung des Bodens einschließlich der Bekämpfung von Wüstenbildung und Landverödung.
  3. Um die Bodendegradationsneutralität bis 2030 zu erreichen, sollte die EU-Kommission konkrete Vorschläge zur Erreichung des Zieles machen und regelmäßig Bericht erstatten (bis 31.12.2020) sowie den Mitgliedstaaten Leitlinien für den Bodenschutz, das Erreichen der Bodendegradationsneutralität sowie Best-Practise-Verfahren an die Hand geben (bis 31.12.2020) und außerdem bis 31.12.2022 "den Mitgliedstaaten auf Anfrage technische Unterstützung bereitstellen, um nationale Aktionspläne zur Erreichung der Bodendegradationsneutralität bis 2030 auszuarbeiten, einschließlich der Festlegung zielgerichteter Maßnahmen, eindeutiger Meilensteine und eines Plans für die Zwischenberichterstattung auf Ebene der Mitgliedstaaten".

Ein parallel entstandener wissenschaftlicher Artikel der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) verdeutlicht außerdem, dass eine beschleunigte Bodenerosion zu zusätzlichen CO2-Verlusten von landwirtschaftlichen Flächen in die Atmosphäre führen wird. Die AutorInnen warnen, dass sich dadurch die Auswirkungen des Klimawandels verstärken werden. [jg]

EuRH-Sonderbericht (deutsch)

Meldung der JRC mit Link zum Artikel in Sciences Advances

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