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EU-Parlament sagt ja zur Batterienverordnung
EU-News | 15.06.2023
#Kreislaufwirtschaft

EU-Parlament sagt ja zur Batterienverordnung

Antriebsbatterie eines Elektroautos
© AdobeStock/Sergii
Antriebsbatterie eines Elektroautos

Mit großer Mehrheit haben die Abgeordneten am Mittwoch die mit dem Rat im Trilog erreichte Einigung für überarbeitete EU-Vorschriften für Batterien und Altbatterien formal angenommen. Sobald der Rat seine formale Billigung geleistet hat und das Gesetz im Amtsblatt erschienen ist, gelten künftig EU-weit neue Regeln für Design, Einsatz und Ende der Lebensdauer von Batterien.

Die Vorschriften berücksichtigen technologische Entwicklungen, zukünftige Herausforderungen und umfassen die Gestaltung, Herstellung und Abfallbewirtschaftung aller in der EU verkauften Batterietypen. Strengere Ziele für die Sammlung von Abfällen, Recyclingeffizienz und stoffliche Verwertung sind ebenso enthalten wie strengere Anforderungen an Nachhaltigkeit, Leistung und Kennzeichnung. Es gibt eine Sorgfaltspflicht zur Bewältigung sozialer und ökologischer Risiken, außerdem sollen Gerätebatterien künftig leichter zu ersetzen sein. Der im Parlament zuständige Berichterstatter Achille Variati (S&D, Italien) betonte, dass das übergeordnete Ziel der „Aufbau einer robusten EU-Recyclingindustrie, insbesondere für Lithium, und eines wettbewerbsfähigen Industriesektors insgesamt“ sei. Dies sei von entscheidender Bedeutung für die Energiewende und die strategische Autonomie Europas, könne aber auch „als Richtschnur für den gesamten globalen Batteriemarkt dienen“.

Maßnahmen der Verordnung im Detail:

  • Eine verpflichtende Erklärung und Kennzeichnung zum CO2-Fußabdruck für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel wie elektrische Roller und Fahrräder und wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 Kilowattstunden (kWh);
  • Gerätebatterien müssen so gestaltet sein, dass die Verbraucher*innen sie selbst leicht entfernen und ersetzen können;
  • Ein digitaler Batteriepass für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh;
  • Eine Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht für große Wirtschaftsbeteiligte, (ohne kleine und mittlere Unternehmen);
  • Strengere Zielvorgaben für die Sammlung von Abfällen:

    für Gerätebatterien minus 45 Prozent bis 2023, 63 Prozent bis 2027 und 73 Prozent bis 2030;

    für Batterien für leichte Verkehrsmittel minus 51 Prozent bis 2028 und 61 Prozent bis 2031;
  • Mindestmengen an zurückgewonnenen Materialien aus Altbatterien: Lithium: 50 Prozent bis 2027 und 80 Prozent bis 2031; Kobalt, Kupfer, Blei und Nickel 90 Prozent bis 2027 und 95 Prozent bis 2031;
  • Mindestgehalt an rückgewonnenen Inhaltsstoffen aus Abfällen der Batterieerzeugung und Verbraucherabfällen zur Verwendung in neuen Batterien:
    • acht Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung: 16 Prozent für Kobalt, 85 Prozent für Blei, 6 Prozent für Lithium und 6 Prozent für Nickel;
    • 13 Jahre nach Inkrafttreten: 26 Prozent  für Kobalt, 85 Prozent für Blei, 12 Prozent für Lithium und 15 Prozent für Nickel.

Als die informelle Einigung Mitte Dezember 2022 erreicht wurde, hatte die Deutsche Umwelthilfe dies begrüßt (EU-News 15.12.2022 https://www.dnr.de/aktuelles-termine/aktuelles/lang-lebe-die-batterie). „Großen Handlungsbedarf“ hatte die DUH bei der Lebensdauer von Batterien, der Gewinnung von Rohstoffen wie Kupfer, Aluminium und Eisen sowie bei Sammlung und Recycling der Batterien gesehen. Die EU-Kommission müsse deshalb „das Potenzial für die Kreislaufführung von Batterien schnellstmöglich durch ergänzende Rechtsakte vollständig erschließen“. [jg]

Batterien nachhaltiger, langlebiger und leistungsfähiger machen

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