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EU vereinbart Reduzierung von Methanemissionen im Energiesektor
EU-News | 16.11.2023
#Emissionen #Klima und Energie

EU vereinbart Reduzierung von Methanemissionen im Energiesektor

Abfackeln von Methan
© AdobeStock/Leonid Ikan
Abfackeln von Methan

Die Trilogverhandlungen über die EU-Methanverordnung zogen sich bis tief in die Nacht, doch am 15. November in der Früh konnten die Verhandler*innen Vollzug melden: Anfang 2024 soll die neue Verordnung in Kraft treten. Klimaschützer*innen kritisieren zu lange Übergangsfristen und das Ausklammern wichtiger Sektoren.

„Methan war ein blinder Fleck unserer Klimastrategie. Das ist jetzt nicht mehr der Fall! Ein weiterer Teil des Green Deals ist vereinbart und wir sind stolz darauf, dies wenige Tage vor der COP 28 erreicht zu haben“, kommentierte der EU-Abgeordnete Pascal Canfin, Vorsitzender des Umweltausschusses und Berichterstatter für die Methanverordnung, die Einigung auf der Social Media-Plattform X. Mit der EU-Verordnung werden nun erstmals die direkten Methanemissionen aus dem Energiesektor adressiert.

Die Methanverordnung ist Teil des „Fit for 55“-Pakets und damit ein weiterer, wichtiger Schritt für das Erreichen des 2030-Klimaziels. Denn Methan ist – über einen Zeitraum von 20 Jahren betrachtet – 83-mal klimawirksamer als CO2 und für rund 25 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich.

Um eine signifikante Emissionsreduzierung zu erreichen, setzt die Verordnung im Wesentlichen auf Maßnahmen gegen Methanleckagen bei der Förderung und dem Transport fossiler Rohstoffe, Informationspflichten und die Begrenzung des Abfackelns von Methan. Vom Tisch ist die Forderung des EU-Parlaments, auch den petrochemischen Sektor in die neuen Regelungen einzubeziehen.

Schrittweise Ausweitung auf Energie-Importe

Erbitterter Streitpunkt in den Verhandlungen zur Methanverordnung war die Ausweitung der Maßnahmen auf Energieproduktionsstätten außerhalb der EU. Die gute Nachricht: Gegen den Widerstand der Gasindustrie und einzelner Mitgliedstaaten werden die regulatorischen Vorgaben nun auch für fossile Energieimporte gelten. Angesichts der Tatsache, dass die EU über 90 Prozent ihres Öl- und Gasbedarfs importiert und nur 20 Prozent der Methanemissionen im Energiesektor auf europäischem Territorium entstehen, ist dies eine wichtige Entscheidung.

Allerdings erfolgt die Ausweitung nur schrittweise, die Verhandler*innen einigten sich auf eine Übergangsfrist bis 2030. Erst dann soll es ein verbindliches Reduktionsziel und die Möglichkeit von Sanktionen geben, wenn die Importe den Methan-Grenzwert überschreiten. Bis dahin (ab 2027) sollen auch Gas- und Ölexporteure außerhalb der EU zumindest Monitoring- und Berichtspflichten erfüllen. Die Position des EU-Parlaments sah vor, bereits ab 2026 auch bei fossilen Importen die gesamte Lieferkette einzubeziehen, konnte sich aber letztlich nicht durchsetzen.

Darüber hinaus soll eine Methan-Transparenzdatenbank eingerichtet werden, um Daten über Methanemissionen, die von Importeuren und EU-Betreibern gemeldet werden, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Umweltverbände fordern Nachbesserungen

In der Konsequenz bedeutet die Entscheidung, dass die EU in jedem Jahr, in dem die Verordnung noch nicht auf die Energie-Importe ausgeweitet ist, auf eine Einsparung von 400 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente verzichtet.

Entsprechend zurückhaltend fiel die Reaktion der Umweltverbände auf den vorgestellten Zeitplan aus: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erinnerte daran, dass sich Deutschland mit der Unterzeichnung des „Global Methane Pledge“ auf der Klimakonferenz 2021 in Glasgow verpflichtet habe, innerhalb der nächsten sechs Jahre eine Reduktion der Methanemissionen um 30 Prozent (im Vergleich zu 2020) zu erreichen. Mit der nun verabschiedeten Verordnung sei dieses Ziel nicht zu erreichen. Er begrüße aber, dass durch die Verordnung der Import von Fracking-LNG in die EU ab 2030 nicht mehr möglich sei, so DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.

Auch das Climate Action Network (CAN) Europe kritisierte die wenig ambitionierte Einigung: „Die Anwendung eines Methanintensitätsziels erst drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung ist viel zu wenig und zu spät, da die Methanemissionen von Erzeugern außerhalb der EU bis zum Jahr 2030 gefährlich hoch bleiben könnten“, so Esther Bollendorf, leitende Expertin für Gaspolitik bei CAN. Die EU-Kommission müsse nun bei der Ausarbeitung des delegierten Rechtsakts ehrgeizig vorgehen und die Mitgliedstaaten müssten sich um eine rasche Verabschiedung bemühen.

Die Vereinbarung im Einzelnen

Alle Produktionsstätten von Öl, Gas und Kohle sowie die Betreiber von nachgelagerter Infrastruktur müssen ihre Emissionen einheitlich erfassen und melden. 12 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung ist eine erste Erhebung zur Erkennung und Reparatur von Lecks an bestehenden Öl- und Gasförder-Standorten durchzuführen. Außerdem haben die Betreiber die Pflicht, alle Komponenten, bei denen Methanlecks oberhalb bestimmter Werte festgestellt werden, unmittelbar nach der Entdeckung eines Lecks oder spätestens fünf Tage danach zu reparieren oder zu ersetzen.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen ein Inventar inaktiver oder stillgelegter Öl- und Gas-Bohrlöcher erstellen und Pläne zur Verringerung der Emissionen entwickeln. Bei der Förderung von Öl und Gas gilt ab 2025 ein Verbot des Abfackelns und Ablassens von Methan aus Entwässerungsstationen und bis 2027 aus Lüftungsschächten – mit wenigen Ausnahmen.

Im Energiesektor der EU sind Kohlegruben der größte Verursacher von Methanemissionen, wobei zwei Drittel aus polnischen Bergwerken stammen. Hier soll das Abfackeln von Methan ab dem 1. Januar 2025 verboten werden. Das gezielte Ablassen des Gases wird ab dem 1. Januar 2027 beziehungsweise 2031 verboten – je nach Methanemission pro Kilotonne geförderter Kohle. Die Entlüftung und das Abfackeln aus stillgelegten und aufgegebenen Bergwerken wird ab dem 1. Januar 2030 verboten.

Voraussetzung für das Inkrafttreten der Verordnung ist die Zustimmung des Rates und des Parlaments. Dies gilt jedoch als Formsache. [ym]

Pressemitteilung EU-Kommission: EU-weite Regeln zur Eindämmung von Methanemissionen

Pressemitteilung EU-Parlament: Fit for 55: Deal to boost methane emission reductions from the energy sector

Pressemitteilung CAN Europe: A starting point on a methane mitigation framework, but ambition is still leaking

Klimareporter: Gas-Importeure sollen weniger Methan ausstoßen

Jutta Paulus: Briefing zur EU-Methanverordnung

Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe:  DUH begrüßt Ausweitung der EU-Methanverordnung auf fossile Importe

Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe: Einigung bei EU-Methanverordnung zeichnet sich ab

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