EU will bis 2030 Energieverbrauch deutlich senken
EU-Kommission, EU-Parlament und Rat einigten sich letzten Freitag im Trilog im Rahmen der Energieeffizienzrichtlinie darauf, wie stark der Energieverbrauch in der EU bis 2030 sinken muss. Das EU-Parlament stimmte am Montag über die Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie ab und am Dienstag präsentierte die Kommission ihren Vorschlag zum Strommarktdesign.
Die europäischen Gesetzgeber haben beschlossen, dass die EU 11,7 Prozent Energie einsparen soll. Damit folgt der Trilog-Beschluss dem Kompromissvorschlag der schwedischen Ratspräsidentschaft, die elf bis zwölf Prozent erzielen wollte. Gleichzeitig bleibt er deutlich hinter den Vorstellungen von EU-Parlament (14,5 Prozent) und Kommission (mindestens 13 Prozent) zurück. Statt bisher 0,8 Prozent müssen nun jährlich 1,3 Prozent im Jahr 2024 bis hin zu 1,9 Prozent ab 2028 im Rahmen der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) eingespart werden - und das im Gegensatz zu früher verbindlich. Das gilt zumindest auf EU-Ebene, für einzelne Mitgliedsstaaten greifen die Vorgaben nicht.
Die an den Verhandlungen zur EED beteiligte grüne Europaabgeordnete Jutta Paulus wertete den Kompromiss insgesamt weitestgehend positiv, hob aber hervor, die „Definition für öffentliche Gebäude in den Effizienzverpflichtungen“ sei zu eng und damit „kurzsichtig“. Sie schiebe „die Verantwortung zum Energiesparen an Privathaushalte und Kleinunternehmen ab.“ Die EED ist wesentlich für die Treibhausgasreduktion von mindestens 55 Prozent bis 2030 und damit zur Erreichung der EU-Klimaschutzziele.
Um Einsparungen bei Gebäuden ging es direkt im Anschluss am Montag: Da stimmte das EU-Parlament über seine Position zur Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) ab. Der Gebäudesektor macht 40 Prozent des europäischen Energieverbrauchs aus und ist damit die zentrale Stellschraube bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen und beim Klimaschutz.
Der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring hatte zuvor gemahnt, dass die Abgeordneten keine weitere Abschwächung der Richtlinie zulassen dürfen. Bereits die Position des Industrieausschusses des EU-Parlaments (ITRE) vom 9. Februar, welche die Grundlage der Plenarabstimmung bildete, blieb hinter den Notwendigkeiten zurück. Sie hatte durch Ausnahmeregelungen Schlupflöcher für die Mitgliedstaaten geschaffen. So können beispielsweise bei der Einführung von energetischen Mindeststandards für den Gebäudebestand (MEPS), dem Herzstück der Richtlinie, 22 Prozent der Wohngebäude von der Sanierungsverpflichtung ausgenommen werden. Im nächsten Schritt verhandeln nun EU-Parlament, Rat und EU-Kommission. Eine Ambitionssteigerung ist hierbei aber fraglich. Mindestens die Beibehaltung der Parlamentsposition ist jedoch zentral für den Fortschritt im Gebäudebereich, damit Energieverbräuche gesenkt, Treibhausgasemissionen reduziert und Bürger*innen vor Energiearmut geschützt werden können.
Am Dienstag stellte die Kommission außerdem ihren Vorschlag für die Reform des Strommarktdesigns vor. Grundsätzliche Überarbeitungen des Marktes werden demnach nicht angestrebt, es soll nur graduelle Weiterentwicklungen bereits bestehender Regelungen geben. Darunter fallen unter anderem ein leichterer Zugang der mittelständischen Unternehmen zu langfristigen Lieferverträgen, mehr Freiheiten bei der Wahl von Stromverträgen für Haushalte und eine Abschöpfungsmöglichkeit für Übergewinne. [ah]
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