Factsheet: Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie

Erneuerbare Energien spielen eine Schlüsselrolle im Kampf gegen den Klimawandel. Im Rahmen des Fit-for-55-Klimapakets (FF55) hat die EU-Kommission 2021 ihre Vorschläge für die Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie bekannt gegeben. Das neue Factsheet der EU-Koordination informiert über die Hintergründe und den aktuellen Stand der Richtlinie für den Zeitraum 2022 bis 2030.
Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist eine Förderrichtlinie, die die Produktion und Nutzung erneuerbarer Energien unterstützen soll. In ihrem Vorschlag sieht die EU-Kommission vor, bis 2030 den Anteil von erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch auf 40 Prozent (zuvor 32) zu erhöhen. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie setzt sowohl verbindliche, als auch unverbindliche Ziele.
Die Änderungsvorschläge aus Brüssel beziehen sich unter anderem auf die Sektoren Wärme- und Kälte, Industrie, Verkehr und Gebäude. Überdies plant die Kommission, Waldbiomasse als erneuerbare Energie anzuerkennen. Insbesondere an diesem Vorhaben äußern Umweltverbände Kritik. Die Verbrennung von Wäldern sei nicht kompatibel mit den europäischen Klimazielen. Die Verbände fordern daher die Nutzung von Wäldern für Verbrennung von Biomasse zu stoppen.
Im nächsten Schritt verhandeln nun Minister*innenrat und EU-Parlament über den Vorschlag der EU-Kommission.
Das Factsheet der EU-Koordination gibt auf zwei Seiten einen kompakten Überblick über die Pläne der Kommission, die nächsten Schritte, über zentrale Streitfragen und die Standpunkte der Umweltverbände. [lw]