Fangquotenvorschlag und Brexit-Entschädigung

Für Scholle, Seehecht und Rote Fleckbrasse im Atlantik, im Kattegat und im Skagerrak sollen ab 2023 neue Quoten gelten. Für den stark gefährdeten Europäischen Aal könnte es längere Schonzeiten geben. Deutschland kann seinen Fischereisektor für Verluste durch den Brexit entschädigen: Die Kommission hat die Millionen-Beihilfe genehmigt. Außerdem: Es gibt einen neuen MSC-Standard für nachhaltige Fischerei.
Die Kommission hat letzten Freitag ihren Quoten-Vorschlag für Fischbestände im Atlantik, im Kattegat und im Skagerrak für das kommende Jahr veröffentlicht. Gleichzeitig schlug die EU-Behörde Fangquoten für Tiefseebestände für 2023 und 2024 vor.
Die Erholung der größten Bestände, insbesondere Stöcker und Butte, führte zu einer Quotenerhöhung. Bei Scholle blieben die Quoten größtenteils unverändert niedrig, unter anderem, weil bei der Schollenfischerei meist auch Kabeljaue als Beifang ins Netz gehen – und deren Bestände sind derart bedenklich geschrumpft, dass sie nicht befischt werden sollen. Es geht insgesamt um 17 zulässige Gesamtfangmengen (TACs) für Fischereien auf ausschließlich von der EU bewirtschaftete Bestände. Der Vorschlag muss allerdings noch aktualisiert werden, wenn die bilateralen Konsultationen mit Norwegen und dem Vereinigten Königreich und die multilateralen Konsultationen mit den Küstenstaaten die Entscheidungsverfahren in den regionalen Fischereiorganisationen (RFO) abgeschlossen sind. Außerdem stehen wissenschaftliche Gutachten für sieben Bestände (Sardelle im Golf von Biskaya, drei Kaisergranatbestände, Kabeljau im Kattegat und der Tiefseebestand an Rundnasen-Grenadier im Skagerrak und Kattegat) noch aus.
Schonzeit und weitere Schutzmaßnahmen für Aale
Die Kommission schlägt vor, die bestehenden Maßnahmen zum Schutz von Aalen in allen relevanten EU-Gewässern, insbesondere im Atlantik, in der Ostsee und im Mittelmeer, zu verbessern, um die Erholung der Bestände zu unterstützen. Laut Internationalem Rat für Meeresforschung (ICES) ist der Zustand der Aal-Bestände nach wie vor kritisch und die Mitgliedstaaten seien an der Umsetzung der Aalverordnung gescheitert. Insofern soll die Aalfischerei 2023 sechs Monate statt bisher drei verboten sein, wenn es nach der Kommission geht. Die EU-Kommission will außerdem mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um nationale Aalschutzmaßnahmen zu verstärken, beispielsweise die Binnenfischerei einschränken, Flusslebensräume für Aale wiederherstellen oder die Durchlässigkeit und Sicherheit von Aalmigrationswegen gewährleisten. Auch der Handel mit Babyaalen (Glasaale) soll beschränkt werden.
Der Fischereirat wird voraussichtlich auf seiner Dezembersitzung (12./13.12.) über die Vorschläge abstimmen.
EU-Kommission genehmigt staatliche Millionen-Beihilfen für deutsche Fischer
Deutschland darf nach der am 27. Oktober erfolgten Genehmigung im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften den vom Brexit betroffenen Fischerei-Sektor mit staatlichen Beihilfen in Höhe von 12 Millionen Euro unterstützen. Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU hätten Schiffseigner durch eine vorübergehende Einstellung ihrer Fangtätigkeit seit dem 1. Januar 2021Verluste erlitten, für die sie entschädigt werden sollen. Das Geld stammt aus der Brexit-Anpassungsreserve und soll in Form von Direktzuschüssen fließen. Die Genehmigung gilt bis 31. Dezember 2022. [jg]
Verluste durch Brexit: Kommission genehmigt Millionen-Beihilfen für deutsche Fischer
Neuer MSC-Standard für nachhaltige Fischerei
Der Marine Stewardship Council (MSC) hat Ende Oktober nach vier Jahren seinen überarbeiteten Umweltstandard für nachhaltige Fischerei veröffentlicht. Die Veröffentlichung der neuen Version 3.0 umfasst laut MSC mehr Schutz für gefährdete, bedrohte und geschützte Arten, ein noch schärferes Hai-Finning-Verbot sowie mehr Verantwortung in Bezug auf „Geisternetze“. Darüber hinaus seien umfangreiche Forschungsarbeiten, unabhängige Analysen und eine große Zahl an Konsultationsergebnissen eingeflossen.