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Fischerei: Jahresbericht und die neue Kontrollverordnung
EU-News | 15.06.2023
#Wasser und Meere

Fischerei: Jahresbericht und die neue Kontrollverordnung

Schleppnetzfischerei
© AdobeStock/Vincent
Fischerboot

In der EU-Fischereipolitik ist einiges passiert. Der jährliche Fortschrittsbericht der EU-Kommission berichtet Düsteres aus der Ostsee, aber auch einige Verbesserungen bei der angestrebten Nachhaltigkeit in anderen EU-Meeren. Die Fischereikontrollverordnung könnte in Kürze final beschlossen werden.

„Die Lage in der Ostsee stellt nach wie vor eine Herausforderung dar.“

Der jährliche Fortschrittsbericht der EU-Kommission („Nachhaltige Fischerei in der EU: Sachstand und Leitlinien für 2024“) zeigt, dass sich die Nachhaltigkeit der EU-Fischereien insgesamt zwar verbessert hat, es aber weitere Anstrengungen geben muss. Immer noch sind zu viele Fischarten überfischt. Um die Fischbestände und damit die Fischereiwirtschaft widerstandsfähig zu machen, müsse eine „kontinuierliche Verbesserung des Zustands“ gewährleistet werden. Im Nordostatlantik, im Mittelmeer und im Schwarzen Meer gab es laut EU-Kommission Verbesserungen. Als positives Beispiel wird der Golf von Biscaya genannt, „der in der jüngsten Bewertung aus dem Jahr 2021 das erste EU-Meeresgebiet ohne Überfischung der Bestände wurde“. Im Mittelmeer und im Schwarzen Meer sterben weiter zu viele Fische – die „fischereiliche Sterblichkeit“ liege 71 Prozent über der empfohlenen Nachhaltigkeitsrate, außerdem mache der Klimawandel den Beständen zu schaffen. Auch in der Ostsee ist einiges im Argen. Es liege aber nicht nur an der Fischerei, dass die Bestände schrumpfen und weit entfernt von nachhaltigen Erholungspfaden sind, sondern auch an Übernutzung und Verschmutzung. Im Schwarzen Meer hatte die russische Invasion in der Ukraine negative Zusatzauswirkungen: Störungen der Fischereitätigkeiten und der Handelsströme sowie bei der Erstellung wissenschaftlicher Gutachten und bestimmten Verhandlungen auf internationaler Ebene.

Mitgliedstaaten, Beiräte, die Fischwirtschaft, Nichtregierungsorganisationen und interessierte Bürgerinnen und Bürger können bis zum 9. August Kommentare über den Bericht und Fangmöglichkeiten 2024 in einer öffentlichen Online-Konsultation abgeben. Umweltverbände mahnen seit Langem, dass Überfischung, Übernutzung und mangelnder Schutz in Schutzgebieten die Lebensgrundlagen zerstören.

Fischereikontrollverordnung einen Schritt weiter

Ende Mai hat es eine informelle Einigung über neue Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik gegeben, die die Überwachung der Fischereitätigkeiten und die Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen betreffen. Unterhändler*innen des Parlaments und des Rates legten im Trilog mit der EU-Kommission fest, dass es zukünftig eine vollständige Rückverfolgbarkeit in der gesamten Lieferkette geben muss und dass dafür der Einsatz von Bordkameras und Videoüberwachung auf großen Schiffen über 18 Meter Länge und Rückverfolgung für alle vorgeschrieben wird – für die kleineren ab 2029. Satellitengestützte Schiffsüberwachungssysteme (VMS) und elektronische Aufzeichnung der Fänge sollen sicherstellen, dass die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) eingehalten werden. Bei der Anlandeverpflichtung der gefangenen Fische soll es eine 10-prozentige Toleranzmarge für Fänge im Allgemeinen und 20 Prozent für kleine Fischereibetriebe geben. Auf See wird geschätzt, im Hafen gewogen.

Mit der Einigung werden rund 70 Prozent der geltenden Vorschriften für die Kontrolle von Fischereifahrzeugen aktualisiert, um die Fischerei in der EU nachhaltiger zu gestalten, meldet der Rat. Außerdem wird ein neues digitales System („CATCH“) eingeführt, um Erzeugnisse aus ungemeldeter und unregulierter Fischerei (IUU-Fischerei) besser aufspüren zu können.

Dem vereinbarten Text zufolge werden Informationen über frischen und gefrorenen Fisch vollständig zugänglich sein, auch digital, um die Lebensmittelsicherheit und die Interessen der Verbraucher*innen zu schützen. Dieses System der digitalisierten Rückverfolgbarkeit soll in fünf Jahren auch auf verarbeiteten Fisch ausgedehnt werden. Die informelle Einigung bedarf noch der formalen Abstimmung: Erst im Fischereiausschuss, dann im Plenum des Parlaments, außerdem muss der EU-Ministerrat ebenfalls offiziell zustimmen. Die neuen Vorschriften sollen zwei bis vier Jahre nach ihrer Annahme gelten, so dass den Mitgliedstaaten viel Zeit für die Umsetzung bleibt. [jg]

Komission: Fortschritte bei der Erholung der Fischbestände, aber weitere Anstrengungen sind erforderlich

EU-Parlament: Fisheries: deal reached on new rules to improve compliance and traceability

Rat: Einigung über neue Vorschriften zur Bekämpfung der Überfischung erzielt

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