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"Fit for 55": Parlament beschließt fünf neue Gesetze
EU-News | 20.04.2023
#Klima und Energie

"Fit for 55": Parlament beschließt fünf neue Gesetze

Schiffsemissionen
© AdobeStock/Yellow Boat
Schiffsemissionen

Grünes Licht für die Reform des Emissionshandelssystems (ETS) auch für Luft- und Seeverkehr, das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) und den neuen Klima-Sozialfonds: Das EU-Parlament hat am 18. April fünf neue Gesetze angenommen, mit denen die EU bis 2030 die Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent senken und bis 2050 klimaneutral werden will.

Es ist die formale Bestätigung von Einigungen im Trilog der EU-Institutionen, die Umweltverbänden nicht weit genug gingen (EU-News 20.12.2022). Der zuständige Berichterstatter im EU-Parlament Peter Liese (EVP, Deutschland) äußerte sich „froh darüber, dass das größte Klimaschutz-Gesetz aller Zeiten“ unterstützt wurde. Der Emissionshandel sei das „Kernelement des "Fit for 55"-Pakets“ und bringe 25-mal so viel für die CO2 Reduktion bis 2030 wie die umstrittene Regelung zum CO2 Ausstoß von PKWs.

Laut reformiertem Emissionshandelssystem (ETS) müssen die betroffenen Wirtschaftszweige ihre Emissionen bis 2030 um 62 Prozent im Vergleich zu 2005 senken. Die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten wird von 2026 bis 2034 schrittweise eingestellt. Die Treibhausgasemissionen von Straßenverkehr und Gebäuden sind ab 2027 im neuen ETS II geregelt. Bis 2027 beziehungsweise bei außergewöhnlich hohen Energiepreisen 2028 werden die Treibhausgasemissionen auch in diesen Bereichen bepreist. Luft- und Schifffahrt gehören ab 2024 ebenfalls zum ETS. Das bedeutet die schrittweise Einstellung der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten bis 2026, der Einsatz „nachhaltiger Flugkraftstoffe“ und saubererer Schiffskraftstoffe wird gefördert. Die Schiffsverkehrseinnahmen aus dem maritimen EU-Emissionshandel fließen in einen Innovationsfonds in die Branche zurück, um die Hafeninfrastruktur aufzubauen und weniger umweltschädliche Kraftstoffe zu fördern. Die IHK Nord befürchtet, dass durch die ungleiche Behandlung von Strecken innerhalb der EU (vollständige Erfassung) und Strecken zwischen EU und Nicht-EU Häfen (halbe Erfassung) bewusste Zwischenstopps von Schiffen in einem Hafen der EU-Nachbarschaft, um Kosten zu sparen. „Dies könnte zu Emissionsverlagerung (Carbon Leakage) und zu einer Veränderung der Warenströme führen“, so die IHK.

Der CBAM-Mechanismus - eine Art CO2-Zoll - soll als neues Instrument die Verlagerung von CO2-Emissionen verhindern und damit die Industrie in der EU schützen und den Klimaschutz weltweit vorantreiben. Er wird schrittweise eingeführt, parallel zum Auslaufen der kostenlosten Zertifikate im ETS. Die Vorschriften über das neue CO2-Grenzausgleichssystem der EU sollen Anreize für Drittstaaten setzen, ihre Klimaschutzziele höherzustecken und dafür sorgen, dass die Produktion aus der EU nicht in Staaten mit weniger strengen Klimaschutzvorschriften verlagert wird. CBAM gilt zum Beispiel für Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom, Wasserstoff und unter bestimmten Bedingungen auch für indirekte Emissionen. Wer diese Waren in die EU importieren möchte, zahlt für die Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten CO2-Preis und dem höheren Preis der CO2-Zertifikate im EU-Emissionshandelssystem.

Der Klima-Sozialfonds soll künftig zur Eindämmung von Energie- und Mobilitätsarmut führen, indem er finanziell schwächeren Haushalten, Kleinstunternehmen und Verkehrsnutzern zugutekommt, die besonders stark unter hohen Energie- und Verkehrspreisen leiden. Nach seiner vollständigen Einrichtung wird der Klima-Sozialfonds durch die Versteigerung von Zertifikaten aus dem ETS II finanziert, was bis zu 65 Milliarden Euro einbringen soll. Weitere 25 Prozent des geschätzten Gesamtbudgets von 86,7 Milliarden Euro steuern die Mitgliedstaaten bei.

Eine formale Billigung durch den Rat in der nächsten Woche steht noch aus, dann erscheinen die EU-Gesetze im Amtsblatt und treten 20 Tage später in Kraft. [jg]

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