GAP: Verzicht auf Umweltregeln und Genehmigung erster Pläne

In Deutschland werden 2023 die GAP-Umweltstandards zu Fruchtwechsel und Biodiversitätsflächen ausgesetzt. Die EU-Kommission genehmigt die GAP-Strategiepläne von sieben Mitgliedstaaten.
Am 31. August hat die deutsche Bundesregierung die geplanten Ausnahmen bei Umweltstandards für das Jahr 2023 im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bestätigt. Damit segnete das Kabinett den von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgesehenen Vorschlag zur Aussetzung von Mindestanforderungen zum Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und zur verpflichtenden Bereitstellung von Biodiversitätsflächen (GLÖZ 8) ab. Die Entscheidung zur Aussetzung war zuvor umstritten und wurde von Umweltverbänden stark kritisiert. Der Bundesrat muss der nun vorliegenden Ausnahmeregelung noch zustimmen.
Der Produktion geopfert
Mit der Begründung, die durch den Krieg in der Ukraine entstandene Produktionslücke schließen zu wollen, hatte die EU-Kommission es den Mitgliedstaaten Ende Juli freigestellt, auf diese Grundanforderungen an die Landwirtschaftsbetriebe zu verzichten. Deutschland wird diese Option für 2023 nun nutzen. Anfang August einigten sich das Bundeslandwirtschaftsministerium und die Bundesländer auf einen Kompromiss. Auch in den Ländern gab es zuvor auseinandergehende Positionen zur Aussetzung. Bei der Vorstellung des Kompromissvorschlags betonte Özdemir: „Ich schließe diesen Kompromiss für den Teller, nicht damit Getreide im Tank oder Trog landet – und unsere Ausnahme gilt ausdrücklich nur für 2023.“ Offen ist bislang, wie dieser Anspruch in der zukünftigen Praxis umgesetzt wird.
Schwache Regeln weiter abgeschwächt
Deutliche Kritik an der Entscheidung gab es von Umweltverbänden. Sie sehen darin ein einseitiges Einknicken vor den Interessen der Agrarindustrie und die folgenschwere Aufgabe wichtiger Mindeststandards zum Schutz der Artenvielfalt. Die ohnehin schon schwachen Umweltregeln bei der Inanspruchnahme von EU-Agrargelden würden damit noch weiter vertagt: „Somit fließen Millionen an Steuergeldern in die Agrarförderung, ohne an Fortschritte zur Eindämmung des Artensterbens geknüpft zu werden“, sagte DNR-Geschäftsführer Florian Schöne. Dies sei die falsche Antwort auf die aktuellen Herausforderungen. Denn statt auf Umweltstandards zu verzichten, erfordere die akute Biodiversitätskrise die Sicherung und den Ausbau ökologisch wertvoller Flächen und Strukturen in der Agrarlandschaft.
Bestehende Brachen bleiben erhalten
Die nun vom Bundeskabinett bestätigte GAP-Ausnahmen-Verordnung sieht für 2023 vor, dass Landwirtschaftsbetriebe keinen verpflichtenden Fruchtwechsel (GLÖZ 7) umsetzen müssen. Somit kann auf derselben Fläche auch zwei Jahre hintereinander Weizen angebaut werden. Auf den ursprünglich vorzuhaltenden „nicht-produktiven Ackerflächen“ (GLÖZ 8) können nun auch Getreide, Sonnenblumen und Hülsenfrüchte angebaut werden. Der Anbau von Mais und Soja wird auf diesen Flächen jedoch ausgeschlossen. Brachflächen, die bereits in den Jahren 2021 und 2022 etwa im Rahmen der „ökologischen Vorrangflächen“ als solche deklariert wurden, sind von der Freigabe ausgenommen und sollen dadurch erhalten bleiben. Bevor die Ausnahmen-Verordnung in Kraft tritt, muss der Bundesrat noch zustimmen.
Erste Genehmigungen erteilt
Unterdessen hat die EU-Kommission die ersten GAP-Strategiepläne genehmigt. Sieben Mitgliedstaaten erteilte die Brüsseler Behörde grünes Licht: Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Polen, Portugal und Spanien. Diese Staaten sind damit einen entscheidenden Schritt weiter bei der zukünftigen Verwendung der EU-Agrarzahlungen in ihren Ländern. Ab Januar 2023 soll die neue GAP in Kraft treten. Für die Strategiepläne von 21 weiteren Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, steht die Genehmigung durch die EU-Kommission noch aus. [bp]
Pressemitteilung des BMEL zur Ausnahmenverordnung vom 31.08.2022
Entwurf GAP-Ausnahmen-Verordnung
Pressemitteilung des BMEL mit Erläuterung zur Entscheidung vom 06.08.2022
Pressemitteilung des DNR zur Aussetzung der Umweltstandards
Pressemitteilung der EU-Kommission zur Genehmigung von sieben GAP-Strategieplänen