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Mehrjähriger Finanzrahmen: Weniger Geld, mehr nationale Spielräume für die Landwirtschaft?
EU-News | 03.04.2025
#EU-Umweltpolitik #Landwirtschaft und Gentechnik

Mehrjähriger Finanzrahmen: Weniger Geld, mehr nationale Spielräume für die Landwirtschaft?

EU Föderung Sparschwein

Welchen Stand hat die Gemeinsame Agrarpolitik künftig im langjährigen EU-Haushalt? Mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) werden in diesem Jahr auch die zentralen Pflöcke für die Verteilung der EU-Agrargelder ab 2028 eingeschlagen. 

Der MFR umfasst den gesamten EU-Haushalt, von dem die Ausgaben zur Unterstützung der Landwirtschaft bisher einen Anteil von über 30 Prozent ausmachten (Politico, Thünen Working Paper). In der aktuellen weltpolitischen Lage priorisiert die Kommission die Verteidigungsfähigkeit der EU, so dass mit Verschiebungen zu Ungunsten der Landwirtschaft gerechnet werden kann. Auch ein möglicher Beitritt der Ukraine mit ihren riesigen Agrarflächen würde zu finanziellen Herausforderungen führen, wenn man die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nicht konzeptionell verändert. Führte man die derzeitige Einkommensstützung unter einem Beitritt der Ukraine fort, würden jährlich bis zu 10 Milliarden Euro von einem Budget von bisher 52 Milliarden Euro in die Ukraine fließen, analysierte die Bundeszentrale für politische Bildung. 

Was steckt im MFR-Entwurf?

Den Aufschlag für den MFR machte die Kommission am 12. Februar. In ihrem Vorschlag ist von drei Hauptfonds die Rede: einer für die Außen- und Verteidigungspolitik, einer für Wettbewerbsfähigkeit sowie ein dritter, der die Kapitel zur Kohäsion und zur GAP in „nationalen Plänen“ zusammenfassen soll. Darunter ist zu verstehen, dass die Kommission den Mitgliedstaaten stärker überlassen möchte, wie sie ihre Gelder ausgeben. Begleitet wird dieser größere nationale Spielraum allerdings von Strategieplänen, die die Mitgliedstaaten der Kommission vorlegen müssen, mit klar definierten Zielen, Maßnahmen und Indikatoren, wie diese erreicht werden sollen. Wir kennen das Vorgehen von den GAP-Strategieplänen der letzten Haushaltsperiode. Dieses Vorgehen soll ausgeweitet werden auf folgende Fonds: den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), den Kohäsionsfonds, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den „Europäischen Sozialfonds +“ und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF). Die Kommission will laut AgraEurope leistungsorientiert vorgehen und die Zahlungen etwa an Reformen in den Mitgliedstaaten koppeln.

Mehr nationale Pläne, bei denen nur dann Geld fließt, wenn EU-Standards eingehalten werden sowie mit Maßnahmen hinterlegte Nachhaltigkeitsziele, könnten zu positiven Effekten für die Umwelt führen. Diese Chance erkennen der World Wide Fund for Nature (WWF), BirdLife International, Euronatur und CEE Bankwatch Network in einem gemeinsamen Strategiepapier. Ähnlich wie die Agrargelder, die an grundlegende Umweltstandards gekoppelt sind, könnten beziehungsweise sollten weitere nationale Budgets nur ausgegeben werden, wenn sie auf bestehende Biodiversitätsziele ausgerichtet sind und wenn die Länder zentrale Elemente des europäischen Umweltrechts umgesetzt haben. Die Kommission müsse Erfolgsindikatoren einführen und diese prüfen. 

Dies ist ein Weg, der in der Agrarpolitik der vergangenen Förderperioden in Ansätzen gegangen wurde, der aber unter dem Eindruck der Bauernproteste und dem Schlagwort des Bürokratieabbaus in Teilen wieder aufgerollt wurde. Konditionalitäten und Berichtspflichten werden abgebaut, nationale Strategiepläne bleiben Papiertiger.

Wird alles grüner auf dem Acker oder kommt das Geld mit der Gießkanne?

In einem Leak vom 14. März heißt es laut AgraEurope, der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), der im Wesentlichen die Erste Säule der GAP darstellt, „soll eine nicht näher definierte Sonderrolle erhalten“. Das lässt viel Spielraum für Interpretationen. 

Die ostdeutschen Agrarminister*innen drängen darauf, dass die Sonderrolle darin besteht, die bisherige Einkommensstütze in der 1. Säule in möglichst vollem Umfang zu erhalten und nicht an Konditionen zu knüpfen. Bisherige Konditionen sind neben den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) die neun Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ). Sie müssen erfüllt werden, sonst gibt es kein Geld für den Antragstellenden. Im Nachgang der Bauernproteste hat die Kommission diese Standards bereits geschliffen. Ein weiteres so genanntes „Vereinfachungspaket“ (Ombinbus), das mehrere Berichtspflichten erlassen soll, ist für den 14. Mai angekündigt. Die ostdeutschen Agrarminister:innen vertreten die Meinung, dass alle qualifizierenden Maßnahmen für Umwelt-, Klima- und Tierschutz in die zweite Säule ausgelagert werden sollten, wo sie Landwirten als Ausgleichszahlungen für deren Einsatz für Biodiversität und Co von den einzelnen Bundesländern zur Verfügung gestellt werden sollten. Diese Agrarminister*innen wollen offensichtlich zurück zur alten EU-Politik, wo das Geld mit der Gießkanne pro Hektar ausgeschüttet wurde. Umwelt- und Klimaschutz wären nur ein kleiner Bonus im Staatssäckel der Bundesländer. 

Es ginge auch anders

In die gänzlich andere Richtung weisen die Ergebnisse der großen Kommissionen, der deutschen Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) und des Strategischen Dialogs auf EU-Ebene. Beide empfehlen den vollständigen Abbau der Direktzahlungen zugunsten einer einkommenswirksamen Honorierung von messbaren Klima- und Umweltleistungen. Auch das bisherige Bundeslandwirtschaftsministerium hat sich für diesen Weg stark gemacht. Das könnte sich unter einer neuen schwarz-rot geführten Bundesregierung ändern. Umwelt- und alternative Bauernverbände haben ein praxistaugliches Gesamtkonzept für die GAP ab 2028 modelliert: Verbändeplattform.

EU-Agrarkommissar Hansen positioniert sich zwischen den zwei skizzierten Wegen. In seiner 100-Tages-Vision (EU-News 21.02.2025) kündigte er an, dass die Direktzahlungen bestehen bleiben sollen. Die GLÖZ-Standards stünden in Frage und sollten teilweise oder gänzlich ersetzt werden durch Ökoregelungen – eine Art Katalog umweltschonender Maßnahmen, aus denen sich Landwirte für sie passende auswählen dürfen.  

Weitere Schritte

Bei der kommenden Agrarförderperiode ab 2028 steht viel auf dem Spiel, sowohl der Umfang der Mittel als auch, wie sie investiert werden. Noch ist nicht entschieden, ob unsere Agrarpolitik grüner wird, oder ob wir mit aufgesetzten Scheuklappen einen Ritt in die Vergangenheit riskieren. 

Bund und Länder haben vereinbart, im Juli zu einer Sonder-Agrarministerkonferenz zusammenzukommen, um diese Fragen zu erörtern. Bis dahin soll die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der GAP laut Tagespiegel Background (TSB 01.04.2025) ein Konzeptpapier zur künftigen Ausrichtung der deutschen Agrarpolitik erarbeiten. Die EU-Kommission will ihre konkreten Pläne für den Mehrjährigen Finanzrahmen Anfang Mai präsentieren. Das Europaparlament stimmt voraussichtlich im September über seine Position zur GAP nach 2027 ab. Eine erste Version eines Initiativberichts aus dem Agrarausschuss liegt bereits vor. Die kommenden Monate sind für die Frage entscheidend, ob sich die EU-Agrarpolitik nachhaltig und zukunftsfest ausrichtet, indem sie gesunde Böden, frisches Wasser, die Artenvielfalt und saubere Luft als Betriebsgrundlagen der Landwirtschaft anerkennt und ihre Erhaltung entsprechend fördert. [ag]

EU-Kommission: Langfristiger EU-Haushalt: EU-Kommission skizziert den Weg und startet öffentliche Konsultationen (12.02.2025)

WWF et al.: EU budget shake-up: will nature finally get the funding it deserves?

 

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