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Große Supermärkte und Drogerien müssen Elektroschrott zurücknehmen
News | 09.06.2022
#Kreislaufwirtschaft

Große Supermärkte und Drogerien müssen Elektroschrott zurücknehmen

Elektroschrott_c._Pixabay
© Foto: Pixabay
Fön, Kaffemaschine und Co. sollen umweltfreundlicher entsorgt werden.

Seit Jahresbeginn greift das neue Elektrogesetz. Nachdem im ersten Schritt Elektronik-Onlineanbieter und Einzelhändler ab einer bestimmten Ladenfläche alte Geräte zurücknehmen mussten, folgen jetzt Aldi und Co. Laut einer Umfrage sind die Supermärkte nicht gewappnet.

Das novellierte Elektrogesetz hat zum Ziel, die Rücknahme von Elektroschrott zu vereinheitlichen und ausgediente Fernseher, Haartrockner etc. möglichst umweltfreundlich zu entsorgen und in höherem Umfang zu recyceln. Es fußt ursprünglich auf der europäischen WEEE-Richtlinie 2012/19/EU, ist aber in der jetzigen dritten Form nur in Deutschland gültig.

Nachdem bereits zum Jahreswechsel Fachgeschäfte, Baumärkte und Kaufhäuser kleinere Geräte mit einer Kantenlänge bis maximal 25 Zentimeter ohne den Kauf eines neuen Artikels zurücknehmen mussten, wird dies ab Juli auch Pflicht bei Supermärkten. Haben diese eine größere Verkaufsfläche als 800 Quadratmeter und verkaufen zumindest hin und wieder Elektroartikel, müssen sie kleinen Elektroschrott zurücknehmen.

DUH kritisiert Konzeptlosigkeit und Verbraucherverwirrung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat sich vorab bei 13 Lebensmittelriesen und Drogerien erkundigt, wie sie die Rücknahmepflicht umsetzen wollen. Ergebnis: Die wenigsten haben einen Rücknahmeplan oder eine geeignete Kundenkommunikation gestartet. Die Umweltorganisation kritisiert, dass es kaum verbraucherfreundliche Rückgabekonzepte gebe. Es fehlten ausgebildete Mitarbeiter*innen, professionelle Sammelbehälter, gekennzeichnete Rückgabestellen und sinnvolle Informationen wie Hinweisschilder. Besonders irreführend findet die DUH das Vorgehen von Edeka und Netto. Da das Elektrogesetz erst ab einer recht großen Verkaufsfläche greift, wollen beide Ketten in kleineren Geschäften keine Rücknahme anbieten, was Verbraucher*innen irritieren könnte.

Weiterhin sei fraglich, was mit dem Elektroschrott nach der Rückgabe passiere. „Obwohl bis zu 15 Prozent der gesammelten Elektrogeräte wiederverwendbar sind, hat keines der [befragten; ah] Unternehmen eine entsprechende Separierung der Geräte geplant“, so die DUH. Damit würden voraussichtlich riesige Mengen funktionierender oder reparaturfähiger Elektrogeräte vernichtet. [ah]

PM der DUH

Text des Elektrogesetzes

Hintergrundinfos zum Elektrogesetz

 

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