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Güterverkehr: Reduktion externer Effekte und nationale Strategien
EU-News | 09.11.2023
#Mobilität

Güterverkehr: Reduktion externer Effekte und nationale Strategien

Blick auf einen Güterverkehrsbahnhof
© pixabay / Al3xanderD

Die EU-Kommission hat am 7. November einen Gesetzesvorschlag zu kombiniertem Güterverkehr vorgelegt. Dieser soll negative Effekte verhindern helfen und umweltfreundlichere Transportwege fördern. Demnächst gilt außerdem ein neuer Rahmen zur Förderung der Einführung intelligenter Verkehrssysteme (IVS).

CO2- und andere Emissionen, Staus, Lärm und Unfälle… all dies sind negative externe Effekte des Güterverkehrs. Eine zumindest teilweise Verlagerung vom Straßenfernverkehr auf die Schiene, die Binnenschifffahrt und den Seeverkehr könnte diese verringern helfen. Der am Mittwoch vorgelegte Vorschlag zum kombinierten Verkehr soll den Güterverkehr nachhaltiger gestalten. Der Vorschlag aktualisiert die geltende Richtlinie, bietet einen Förderrahmen für intermodalen und kombinierten Verkehr und ergänzt das Paket zur Ökologisierung des Güterverkehrs vom Juli 2023 (EU-News 26.07.2023).

Im intermodalen Verkehr wird beispielsweise ein Container über eine Kombination aus Lastkraftwagen, Bahn, Lastkahn, Schiff oder Flugzeug befördert. Da der Straßenverkehr immer noch am flexibelsten ist, wird er auch beim kombinierten Verkehr weiterhin für die erste sowie letzte Teilstrecke einer Fahrt genutzt. Damit soll jeder Ort in der EU erreicht werden, aber eben kombiniert mit der besseren Umweltverträglichkeit von Schiene, Binnenschifffahrt oder Kurzstreckenseeverkehr auf der Hauptstrecke.

Neues Ziel für die Mitgliedstaaten wäre es, die durchschnittlichen Haus-zu-Haus-Kosten von Beförderungen im kombinierten Verkehr innerhalb von sieben Jahren um mindestens 10 Prozent zu senken. Ein neues EU-Gateway für intermodalen Verkehr soll Links zu den künftig verpflichtenden nationalen Strategierahmen zur Erleichterung der Nutzung des intermodalen Verkehrs aller Mitgliedstaaten sowie praktische Informationen über bestehende Maßnahmen bieten.

Der Schwerpunkt der aktuellen Überarbeitung der Richtlinie durch die Kommission liegt bei der Förderung von Vorhaben, die die negativen externen Effekte im Vergleich zu rein straßengebundenen Vorhaben zwischen demselben Anfangs- und Endpunkt um mindestens 40 Prozent verringern. Um den Verkehrsunternehmen dabei zu helfen, ihre Förderfähigkeit nachzuweisen, verweist die EU-Kommission auf digitale Plattformen (eFTI) mit entsprechenden Berechnungsinstrumenten. Neben bestehenden Regulierungsmaßnahmen sieht der Vorschlag eine Ausnahme für den kombinierten Verkehr von vorübergehenden Fahrverboten vor, wie zum Beispiel Wochenendfahrverbote. Ziel ist es, die Nutzung der Terminalkapazität und anderer Infrastrukturkapazitäten zu verbessern, indem Lkw, die die kurzen Zubringerstrecken durchführen, die Terminals entsprechend den Abfahrtszeiten von Zügen, Schleppkähnen oder Schiffen erreichen können. Terminalbetreiber würden außerdem verpflichtet sein, auf ihren Webseiten Mindestinformationen über die Dienste und Einrichtungen an ihren Umschlagterminals in der EU bereitzustellen. Nun müssen sich Rat und Parlament dazu äußern.

Die durchschnittlichen externen Kosten für den Schienen- und Binnenschiffsverkehr je Tonnenkilometer (tkm) seien laut EU-Kommission fast dreimal niedriger (bei 0,013 Euro pro tkm bzw. 0,019 Euro/tkm), verglichen mit den durchschnittlichen externen Kosten für schwere Nutzfahrzeuge (Lkw) von 0,042 Euro pro tkm. Unfälle (29,7 Prozent) und Verkehrsüberlastung (18,8 Prozent) seien die größten Kostenkomponenten für einen bestimmten Lkw-Verkehr. Die Richtlinie über den kombinierten Verkehr wurde zuletzt 1992 geändert. Die Kommission habe 1998 und 2017 zwei frühere Vorschläge zur Aktualisierung der Richtlinie vorgelegt, allerdings konnten sich Rat und Parlament nicht einigen, weshalb die Änderungsvorschläge zurückgezogen wurden.

Intelligente Verkehrssysteme in spätestens zwei Jahren in den Mitgliedstaaten?

Am 23. Oktober hat der EU-Ministerrat den Rahmen zur Förderung der Einführung intelligenter Verkehrssysteme (IVS) formal angenommen. Mit den überarbeiteten Vorschriften wird der Geltungsbereich der vorherigen Richtlinie von 2010 auf neu entstehende Dienste ausgeweitet. Dazu gehören zum Beispiel multimodale Informations-, Buchungs- und Fahrscheinausstelldienste, die Kommunikation zwischen Fahrzeugen und der Infrastruktur und die automatisierte Mobilität. IVS beinhaltet auch Ziele für die Digitalisierung wichtiger Informationen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Straßenbaustellen und multimodale Zugangsknoten sowie für Echtzeitinformationen und intelligente Geschwindigkeitsassistenten. Nach Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. [jg]

Kommission nimmt neuen Vorschlag zur Kombination von Verkehrsträgern für einen nachhaltigeren Güterverkehr an

Fragen und Antworten zum Vorschlag für die Richtlinie über den kombinierten Verkehr

Rat nimmt Rahmen zur Förderung der Einführung intelligenter Verkehrssysteme an

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