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Neue Verordnung: Halbierung des Pestizid-Einsatzes bis 2030
EU-News | 23.06.2022
#Landwirtschaft und Gentechnik

Neue Verordnung: Halbierung des Pestizid-Einsatzes bis 2030

Unkrautbekämpung
© AdobeStock/Countrypixel
Traktor versprüht Pestizide

Die EU-Kommission legte am Mittwoch den Entwurf einer Verordnung zur verbesserten Regulierung von Pestiziden vor. Bis zum Jahr 2030 soll der Einsatz um 50 Prozent gesenkt werden.

Der Vorschlag für eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (engl. sustainable use of plant protection products - SUR) ist der zweite Teil des lang erwarteten EU-Naturschutzpakets. Damit bringt die Kommission ein wichtiges Vorhaben der „Farm to Fork“-Strategie auf den Weg. Die neuen Regeln sollen die vorhandene Richtlinie zur „nachhaltigen Nutzung von Pestiziden“ ersetzen. Die bestehenden Vorschriften der Richtlinie hätten sich laut Kommission als zu schwach und ungleich umgesetzt erwiesen. Die schädlichen Auswirkungen von chemischen Pestiziden auf Biodiversität und die menschliche Gesundheit konnten bislang nicht ausreichend verringert werden.

Verordnung statt Richtlinie

Mit der Umwandlung in eine Verordnung steigt die Verbindlichkeit der Vorgaben. Verordnungen sind die schärfste Form der europäischen Gesetzgebung und EU-weit gültig. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, eigene Reduktionsziele festzulegen, um das rechtsverbindliche EU-Ziel zur Minderung um 50 Prozent zu erreichen. Als Basiswert für die angestrebte Verringerung soll der Durchschnitt der in den Jahren 2015 bis 2017 in Europa eingesetzten Pestizide dienen. Es gehe dabei nicht um ein Verbot von Stoffen, sondern um eine Reduzierung der Nutzung.

Verbot in Natura 2000 Gebieten?

Der sogenannte integrierte Pflanzenschutz soll zum Standard werden. Nur wenn alle alternativen Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung ausgeschöpft sind, ist hiernach die Anwendung chemischer Pestizide zulässig. In „empfindlichen Gebieten“ wie städtischen Grünanlagen, Parks, Sportanlagen und öffentlichen Wegen sollen alle Pestizide verboten werden. Laut Vorschlag wird die Verwendung auch in Natura 2000-Gebieten ausgeschlossen. Zu diesem Schutzgebietsnetzwerk zählen Lebensräume, die nach den Maßgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie geschützt sind.

Wachsam bleiben

Umweltverbände begrüßten den Vorschlag der Kommission. Auch wenn der Entwurf noch deutliche Verbesserungen brauche, zeige er den Willen der Kommission, dem Druck der pestizidfreundlichen Mitgliedstaaten zu widerstehen. Martin Dermine, Politikreferent des europäischen Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Europe) sagte: „Das Berechnungssystem zur Messung der Fortschritte ist fehlerhaft und muss erheblich verbessert werden“. Auch andere Gruppen sehen den Entwurf als einen dringenden ersten Schritt in die richtige Richtung. Insbesondere die Umwandlung zu einer Verordnung wird als Verbesserung bezeichnet. Allerdings müssten „die politischen Entscheidungsträger wachsam bleiben, damit sich die Fehler der Vergangenheit, die uns ein Jahrzehnt der Untätigkeit beschert haben, nicht wiederholen“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung des Europäischen Umweltbüros (EEB), Slow Food Europe, Friends of the Earth Europe und des Corporate Europe Observatory.   

Die vom vorgelegten Vorschläge der EU-Kommission müssen nun von den Mitgliedstaaten im Rat und im Europäischen Parlament beraten werden. [bp]

Pressemitteilung der EU-Kommission zu EU-Naturschutzpaket

Entwurf der Verordnung zur Pestizidanwendung

Informationen zum Entwurf der Verordnung zur Pestizidanwendung

Gemeinsame Pressemitteilung des Europäischen Umweltbüros (EEB), Slow Food Europe, Friends of the Earth Europe und Corporate Europe Observatory

Pressemitteilung PAN Europe    

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