Pläne für Verkehrsnetzeausbau bis 2040 stehen

Die EU-Institutionen haben im Trilog eine Einigung zum Transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-T) erreicht. Es gibt neue Vorschriften für Schiene, Straße, Flugverkehr und urbane Mobilität. Einige Details müssen noch technisch nachdiskutiert werden, aber prinzipiell steht die Einigung.
Rat und Parlament haben am 18. Dezember in Trilogverhandlungen eine vorläufige Einigung über eine überarbeitete Verordnung über die EU-Leitlinien für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-T) erzielt. Damit soll eine „zuverlässige, nahtlose und qualitativ hochwertige“ Verkehrsinfrastruktur aufgebaut werden, die eine dauerhafte Vernetzung ganz Europas ohne physische Unterbrechungen, Engpässe und fehlende Verbindungen gewährleistet.
Das TEN-T-Netz soll demnach in drei Phasen ausgebaut oder modernisiert werden: bis 2030 für das Kernnetz, 2040 für das erweiterte Kernnetz und 2050 für das Gesamtnetz. Die neue Zwischenfrist 2040 sei eingeführt worden, um die Fertigstellung großer, vor allem grenzüberschreitender Projekte wie fehlender Eisenbahnverbindungen vor der für das erweiterte Gesamtnetz geltenden Frist 2050 voranzutreiben. So müssten beispielsweise neue Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnverbindungen zwischen Porto und Vigo sowie Budapest und Bukarest bis 2040 fertiggestellt sein. Die neue Verordnung schafft neun „europäische Verkehrskorridore“, die „für die Entwicklung nachhaltiger und multimodaler Güter- und Personenverkehrsströme in Europa von höchster strategischer Bedeutung“ seien. Die Infrastrukturplanung soll den tatsächlichen betrieblichen Erfordernissen entsprechen und Schiene, Straße und Wasserwege integrieren.
- Schiene: Ein Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) wird auf dem erweiterten Kern- und Gesamtnetz eingeführt, auch die Umstellung auf die europäische Standard-Nennspurweite, die Erhöhung der Zahl der 740 Meter langen Güterzüge und die Mindestgeschwindigkeit von 160 km/h für Personenzüge wurde beschlossen. „Insgesamt gewährleistet die Kompromissvereinbarung bessere und schnellere Verbindungen für den Personen- und Güterverkehr auf der Schiene sowie eine bessere Integration von Häfen, Flughäfen und multimodalen Güterterminals in das TEN-V-Netz“, heißt es in der Pressemitteilung.
- Straßenverkehr: Statt eines einheitlichen Pakets behalten die Mitgliedstaaten „die nötige Flexibilität“, um die Straßenverkehrssicherheit örtlich anpassen zu können. Alle Straßen des Kernnetzes und des erweiterten Kernnetzes werden speziell für den Kraftfahrzeugverkehr entworfen, gebaut oder ausgebaut und bieten getrennte Fahrbahnen für die beiden Verkehrsrichtungen, die durch einen nicht für den Verkehr bestimmten Trennstreifen oder in Ausnahmefällen durch andere Mittel voneinander getrennt sind. Außerdem soll es sichere Parkplätze geben, um bessere Arbeits- und Ruhebedingungen für Berufskraftfahrer zu gewährleisten. Solche Bereiche werden in einer durchschnittlichen Entfernung von maximal 150 Kilometer auf dem Kernnetz und dem erweiterten Kernnetz eingerichtet.
- Städtische Knotenpunkte: Bis 2027 muss für jeden städtischen Knotenpunkt ein Plan für nachhaltige urbane Mobilität (SUMP) erstellt werden: „ein langfristiger, allumfassender integrierter Mobilitätsplan für den Güter- und Personenverkehr für das gesamte funktionale Stadtgebiet“. Alle 424 Großstädte entlang des TEN-V-Netzes sind verpflichtet, SUMPs zu entwickeln, um eine emissionsfreie Mobilität zu fördern und den öffentlichen Verkehr sowie die Infrastruktur für Fußgänger und Radfahrer auszubauen und zu verbessern. Bis zum 31. Dezember 2040 muss jeder städtische Knotenpunkt mindestens ein multimodales Güterterminal einrichten, sofern dies wirtschaftlich tragfähig ist.
- Luftverkehrsinfrastruktur: Die Verordnung soll die Anbindung von Flughäfen an den Schienenverkehr verbessern und die Zahl der Inlandsflüge verringern helfen. Die Flughäfen der europäischen Großstädte mit einem jährlichen Gesamtpassagieraufkommen von mehr als 12 Millionen Fluggästen werden daher bis zum 31. Dezember 2040 an das transeuropäische Eisenbahnnetz, nach Möglichkeit auch an das Hochgeschwindigkeitsnetz, angeschlossen, um Langstreckenflüge zu ermöglichen.
- Europäischer Meeresraum: Der Meeresraum soll effizient und nachhaltig in andere Verkehrsträger integriert werden, weshalb Kurzstreckenseeverkehrsrouten ausgebaut und neue geschaffen sowie Seehäfen und ihre Hinterland-Anbindungen weiterentwickelt werden.
Die von der EU-Kommission beauftragten Europäischen Koordinatoren sollen das ganze Unterfangen weiter begleiten. Wegen der enormen finanziellen Verpflichtungen für die Umsetzung des TEN-T wurde eine finanzielle Absicherung als Garantie für die Mitgliedstaaten eingeführt. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem nationale Pläne an die EU-Politik angleichen. Zur Gewährleistung einer besseren Anbindung an wichtige Nachbarländer werden mit der neuen Verordnung vier europäische Verkehrskorridore des TEN-V-Netzes auf die Ukraine und Moldawien ausgedehnt, während grenzüberschreitende Verbindungen mit Russland und Belarus herabgestuft werden.
Auf technischer Ebene wird die Arbeit an der Verordnung weiter fortgeführt, danach muss der Rat noch eine finale Abstimmung vornehmen. Das fertige TEN-T soll die Reisezeiten zwischen den 424 Großstädten erheblich verkürzen. Den ursprünglichen Vorschlag für eine überarbeitete Verordnung hatte die Kommission am 13. Dezember 2021 als Teil des Legislativpakets für effiziente und umweltfreundliche Mobilität vorgelegt. Unter anderem an den Plänen für Binnenschifffahrt gab es Kritik von Umweltorganisationen (EU-News 25.10.22). [jg]
EU-Kommission begrüßt Einigung zu transeuropäischem Verkehrsnetz (TEN-V)
TEN-T revision 2023: