Reisender Chemikalie geht es an den Kragen
Die langlebige Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) wird in die Liste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) der europäischen Chemikalienverordnung REACH aufgenommen. Darauf einigten sich Vertreter*innen der Mitgliedstaaten im zuständigen Ausschuss im Dezember.
PFBS gehört zur Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) und weist persistente, mobile und giftige Eigenschaften auf, die sich negativ auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auswirken können. Nichtsdestotrotz wird die PFBS in der Industrie noch häufig als Ersatzstoff für die seit einigen Jahren verbotene Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) verwendet. Mit der Klassifizierung als besonders besorgniserregend gilt PFBS als Kandidat für die REACH-Autorisierungsliste, deren Stoffe nur nach Zustimmung durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) verwendet werden dürfen.
Die Ausschussmitglieder entschieden sich einstimmig für diesen Schritt, da die langlebige Säure sich als hoch mobile Substanz frei im Wasser bewegt und sich nicht an feste Stoffe bindet. Dadurch kann sie sich über große Distanzen und lange Zeiträume in Gewässern bewegen und wurde bereits in entlegenen Gebieten wie der Arktis und der Antarktis nachgewiesen. Über Lebensmittel und Trinkwasser wird die Substanz auch vom Menschen aufgenommen und reichert sich im menschlichen Körper an.
Natasha Cingotti, Referentin für Gesundheit und Chemikalien bei der Gesundheits- und Umweltorganisation Health and Environment Alliance (HEAL), gratulierte den Mitgliedstaaten zur Entscheidung und forderte die neue EU-Kommission auf, eine generelle Beschränkung von PFAS auf den Weg zu bringen.
Die niederländische Regierung kündigte im Umweltrat Ende Dezember an, sich für eine solche Beschränkung aller PFAS unter REACH bis 2030 einzusetzen. Die ECHA, Dänemark, Schweden, Deutschland und Norwegen unterstützten den Vorschlag. [km]