Schiffsrecycling: Abmahnung für Deutschland

Die EU-Kommission hat diese Woche angekündigt, Vertragsverletzungsverfahren gegen neun Mitgliedstaaten einzuleiten, deren alte Schiffe nicht nach EU-Vorgaben recycelt werden.
Der Vorwurf der Kommission: Die betroffenen Mitgliedstaaten haben die Verordnung 1257/2013 über das Recycling von Schiffen nicht genügend umgesetzt. Bis Ende 2018 mussten alle EU-Staaten der Kommission berichten, wie sie ihre nationalen Bestimmungen an die neuen Regelungen angepasst haben. Kroatien, Zypern, Deutschland, Griechenland, Italien, Portugal, Rumänien, Slowenien und Schweden berichteten entweder gar nicht oder nur unvollständig und haben nun zwei weitere Monate Zeit, ihren Pflichten nachzukommen.
Die Verordnung soll sicherstellen, dass Schiffe, die unter der Flagge eines Mitgliedstaates der EU fahren, „auf sichere und nachhaltige Weise recycelt werden“. Seit Januar 2019 dürfen sie deshalb nur noch in dafür vorgesehenen Anlagen abgewrackt werden, die bestimmte Sicherheits- und Umweltanforderungen erfüllen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Schiffe „gebeacht“ – also einfach am Strand abgesetzt und dort ohne Sicherheitsstandards auseinandergenommen – werden und einheimische Arbeiter*innen und die Umwelt mit giftigen Stoffen in Kontakt kommen. [km]