Tropfen für Tropfen: Überarbeitung der EU-Wasserpolitik
Die EU-Kommission hat kürzlich eine Studie in Auftrag gegeben, um die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Abwasserrichtlinie) zu bewerten und einem Fitness-Check zu unterziehen. Dies ist ein Baustein von vielen bei der Generalüberholung der europäischen Wasserpolitik, wobei noch nicht ganz klar ist, wann mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse zu rechnen ist.
Wie bereits 2017 im Fahrplan angekündigt, ist ein sogenannter Fitness-Check der Abwasserrichtlinie Teil der Bewertung der bisherigen EU-Politik. Dabei soll die Abwasserrichtlinie nach fünf Kriterien untersucht werden:
- Effectiveness - Zielerreichung
- Efficiency - Kosten-Nutzen-Verhältnis,
- Relevance - Bedeutung des entsprechenden Gesetzes (bezogen auf aktuellen Wissensstand, aktuelle Anforderungen, Akzeptanz in der Bevölkerung)
- Coherence - Übereinstimmung/Kohärenz zu anderen verwandten Politikbereichen und -maßnahmen
- EU added value - Mehrwert von gesetzlichen Regelungen auf EU-Ebene
Die Ergebnisse fließen in die Arbeiten zur Grundwasserrichtlinie, der Wasserrahmenrichtlinie und weiteren verwandten Gesetzesregelungen ein.
Dass es in puncto Abwasserbehandlung in den EU-Mitgliedstaaten noch jede Menge zu tun gibt, hat nicht zuletzt der Mitte Dezember veröffentlichte "neunte Bericht über den Stand des Vollzugs und die Vollzugsprogramme (gemäß Artikel 17) der Richtlinie 91/271/EWG des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser" gezeigt (Bericht, Anhang I, Anhang II). Demnach hat sich die Wasserqualität der EU-Mitgliedstaaten zwar verbessert, aber nach wie vor hinken unter anderem Rumänien, Bulgarien, Slowenien und Zypern bei der Umsetzung hinterher und längst nicht alle Mitgliedstaaten behandeln das Abwasser, wie die Richtlinie es vorschreibt (Stichwort Stickstoff und Phosphor aus Klärschlamm). Immer noch neun Großstädte (Luxemburg, Bratislava, Prag, Ljubljana, Valletta, Rom, Bukarest, Dublin und Sofia) müssen bei Sammlung, Zweit- oder weitergehender Behandlung von Abwässern nachbessern.
Parallel führt die Europäische Kommission eine Studie (hier ein Zeitplan im Überblick) über die sozioökonomische Bewertung von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Süßwasser und der Meeresumwelt durch.
Die BLUE2-Studie besteht aus zwei Teilen. Zweck von Teil A ist, die wirtschaftlichen Vorteile der EU-Wasserpolitik und die Kosten ihrer Nichtumsetzung zu ermitteln. Er betrachtet zwei Aspekte: den Wert von sauberem Wasser als Input für die europäische Wirtschaft und ganz allgemein den Wert einer gesunden Süßwasserumgebung. Hier wird auch die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) untersucht. Bis Mitte 2018 soll es Ergebnisse geben, die in den Fitness-Check der WRRL einfließen. Teil B soll zum europaweiten Aufbau integrierter Bewertungsmodelle für umfassendere Maßnahmen, die die Qualität der Süßwasser- und Meeresumwelt beeinflussen, beitragen.
Im Sommer 2018 wird es eine öffentliche Konsultation zur WRRL geben.
Ein Vorschlag für eine neue Trinkwasserrichtlinie ist Anfang Februar veröffentlicht worden (EU-News 01.02.18). [jg]
EU-Wasserpolitik - Überblick