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UBA will mehr Umwelt- und Gesundheitsschutz bei Wasserwiederverwendung
EU-News | 01.09.2017
#Wasser und Meere

UBA will mehr Umwelt- und Gesundheitsschutz bei Wasserwiederverwendung

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© Florian Schöne
Blick auf die Oder

Vermutlich Ende 2017 will die EU-Kommission europaweit geltende Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung zum Beispiel für die Bewässerung in der Landwirtschaft oder zur Grundwasseranreicherung vorlegen. Bisherige Entwürfe eines technischen Berichts zur Wasserwiederverwendung durch die Gemeinsame Foschungsstelle (JRC) reichen jedoch aus Sicht des Umweltbundesamtes nicht aus, um Gesundheit und Umwelt ausreichend zu schützen.

Die bisher in dem Bericht des JRC vorgelegten Anforderungen gingen kaum über die geltende EU-Gesetzgebung hinaus und blieben meist zu unkonkret, um ein harmonisiertes Vorgehen und ein einheitliches Risikoniveau innerhalb der EU zu schaffen.

Das UBA fordert: "Qualitätsanforderungen sollten auf einem vorsorgenden, systematischen und umfassenden Risikomanagementsystem aufbauen." Es dürften nicht nur Krankheitserreger, Nährstoffe, anorganische und organische Schadstoffe einbezogen werden. Auch Mikroverunreinigungen, Antibiotikaresistenzen und Desinfektionsnebenprodukte, die bei der konventionellen Abwasserbehandlung nicht effizient entfernt würden, müssten berücksichtigt werden. Damit aufbereitetes Abwasser wirklich sicher genutzt werden kann, bedürfe es weitergehender Aufbereitungsschritte. Dies sollte in den geplanten EU-Mindestanforderungen deutlich zum Ausdruck gebracht werden, heißt es von UBA-Seite. Das UBA empfiehlt außerdem "eine unverbindliche Leitlinie (Guidance) anstelle der von der EU-Kommission favorisierten Verordnung" und mahnt die Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedarfslagen der einzelnen EU-Regionen an.

Bereits im Juli hatten die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Wissenschaftliche Ausschuss für Gesundheitsrisiken, Umweltrisiken und neu auftretende Risiken (SCHEER) durchaus kritische Stellungnahmen zum JRC-Entwurf abgegeben. Der JRC-Bericht soll als Grundlage für den kommenden Legislativvorschlag der EU-Kommission dienen. [jg]

UBA-Pressemitteilung

UBA-Empehlungen (PDF)

EFSA-Stellungnahme

SCHEER-Stellungnahme

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