Umsetzung der Pestizidgesetzgebung unzureichend
Zu diesem Schluss kommt der Umweltausschuss des EU-Parlaments in einem am Mittwoch veröffentlichten Initiativbericht, der die mangelnde Umsetzung der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (2009/128/EG, SUDP) in den EU-Mitgliedstaaten kritisiert.
Der Bericht ist als Antwort auf einen 2018 veröffentlichten Bericht der EU-Kommission zu verstehen, der ebenfalls die mangelnde Umsetzung der Richtlinie kritisierte.
Die Organisationen BeeLife, Arche Noah und PAN Europe begrüßten den Bericht des Umweltausschusses, wiesen aber auch auf einige Mängel hin: So fehle eine Definition des integrierten Pflanzenschutzes sowie konkrete Vorschläge für seine Umsetzung in Europa.
Besonders kritisierten die Organisationen, dass der Bericht nicht auf das Verhältnis von SUDP und der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU eingehe. Diese fehlende Verbindung sei vor allem problematisch, weil die vorliegenden Vorschläge zu einer Reform der GAP Elemente der Pestizidrichtlinie enthalten, etwa in der vorgeschlagenen erweiterten Konditionalität oder in einem der 28 vorgeschlagenen Ergebnisindikatoren.
Grundsätzlich sehen PAN Europe und Co. ein großes Problem in der Tatsache, dass manche Mitgliedstaaten sich nicht an das im vergangenen Jahr verabschiedete Verbot von drei Neonikotinoiden halten und dennoch die Agrarsubventionen von der EU erhalten.
Das Plenum des EU-Parlaments wird voraussichtlich im März über den Initiativbericht abstimmen. [lr]
Pressemitteilung PAN Europe [engl.]
EP-Initiativbericht