Menü
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen
Startseite
Aktuelles & Termine
Aktuelles & EU-News
Verordnungsvorschlag zur Reduzierung der Methanemissionen
EU-News | 16.12.2021
#Klima und Energie

Verordnungsvorschlag zur Reduzierung der Methanemissionen

Abfackeln von Methan
© AdobeStock/Leonid Ikan
Abfackeln von Methan

Weniger Methanemissionen im Energiesektor – das ist das Ziel eines Legislativvorschlags, den die EU-Kommission am Mittwoch als Teil des „Fit-for-55“-Paketes vorgelegt hat. Darin enthalten sind verpflichtende Messungen im Öl-, Gas- und Kohlesektor, Vorschriften zur Behebung von Lecks und eine Begrenzung für das Abfackeln von Methan. Umweltverbände reagierten verhalten positiv.

Der Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Verringerung von Methanemissionen verpflichtet den Öl-, Gas- und Kohlesektor zur standardisierten Messung und Überprüfung der Methanemissionen an der Quelle im Betrieb sowie die Berichterstattung darüber. Außerdem sind darin Vorschriften, die zur Erkennung und Behebung von Methanlecks sowie zur Begrenzung des Ablassens und Abfackelns vorgeschlagen. Die Mitgliedstaaten sollten darüber hinaus nationale Minderungspläne aufstellen, in denen die Reduzierung von Methanemissionen und die Messung von Methan aus stillgelegten Bergwerken und inaktiven Bohrlöchern berücksichtigt werden.

Die EU-Kommission möchte auch globale Überwachungsinstrumente einführen, um „mehr Transparenz der Methanemissionen aus Öl-, Gas- und Kohleimporten in die EU sicherzustellen“ und „die Erwägung künftiger weiterer Maßnahmen zu ermöglichen“. Bei den Energieimporten der EU sieht sie einen zweistufigen Ansatz vor. Im ersten Schritt sollen Importeure fossiler Brennstoffe laut Kommission verpflichtet werden, Informationen zur Messung und Überprüfung der Emissionen durch ihre Lieferanten sowie zur Berichterstattung darüber und zur Minderung dieser Emissionen vorzulegen. Die Kommission wird zwei Transparenzinstrumente einrichten, aus denen die Leistung und die Bemühungen der Länder und Energieunternehmen auf der ganzen Welt im Bereich der Eindämmung ihrer Methanemissionen hervorgehen: eine Transparenzdatenbank, in der von Importeuren und Betreibern in der EU gemeldete Daten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und ein globales Überwachungsinstrument, das Orte mit besonders hohen Methanemissionen innerhalb und außerhalb der EU anzeigt und bei dem die EU ihre weltweite Führungsrolle bei der Umweltüberwachung per Satellit nutzt.

Als zweiten Schritt will die EU-Kommission auf diplomatischer Ebene den Dialog mit internationalen Partnern aufnehmen, um die Emissionen aus importierten fossilen Brennstoffen entlang der Lieferkette nach Europa wirksam zu senken und die Methanverordnung bis 2025 überprüfen, um strengere Maßnahmen für Importe fossiler Brennstoffe einzuführen, wenn sämtliche Daten vorliegen.

Der Legislativvorschlag beruht auf der Methanstrategie der EU 2020. Bei der UN-Klimakonferenz in Glasgow wurde außerdem der „Global Methane Pledge“ ins Leben gerufen, in dessen Rahmen sich mehr als 100 Länder verpflichtet haben, ihre Methanemissionen bis 2030 um 30 Prozent gegenüber 2020 zu senken.

Reaktionen

Umweltdachverband: Leerstelle fehlende Minderungspflicht

Der Deutsche Naturschutzring (DNR) sah gleichermaßen Positives und Negatives in der Methanverordnung : „Dass nun erstmals die europäischen Methanemissionen im Energiesektor reguliert und Leckagen verpflichtend repariert werden sollen, ist zu begrüßen und in Anbetracht der hohen Klimawirkung von Methan überfällig“, sagte DNR-Präsident Kai Niebert. Eine große Leerstelle sei aber, dass außerhalb Europas entstehende Methanemissionen lediglich einer Informationspflicht, nicht jedoch einer Minderungsverpflichtung unterworfen würden. „Die EU importiert über 90 Prozent ihres Öl- und Gasbedarfs. Das globale Methanproblem kann nur wirksam angegangen werden, wenn auch diese Importe unter die Methanverordnung fallen”, so Niebert weiter. Perspektivisch müssten aus Sicht des DNR zudem weitere Sektoren, insbesondere die Landwirtschaft, in die Verordnung einbezogen werden.

Deutsche Umwelthilfe: Petrochemie und Landwirtschaft werden ausgeklammert

Für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) greift die Verordnung ebenfalls zu kurz. Die neue Regeln müssten aus ihrer Sicht auch für die petrochemische Industrie und deren Importe gelten. Zudem müssten die Methanreduktionsregeln auch auf die Landwirtschaft ausgeweitet werden und dort ambitionierte Maßnahmen vorgeben. Es würden bisher keinerlei Maßnahmen für die Reduktion landwirtschaftlicher Methanemissionen vorgeschlagen.

Methan mit der chemischen Formel CH4 ist laut DUH das zweitwichtigste Treibhausgas nach CO2. Es sei laut Weltklimarat (IPCC) für etwa 0,5 Grad Celsius globaler Erwärmung verantwortlich. Über 20 Jahre betrachtet sei es 83-Mal klimaschädlicher als CO2. Es wirke damit wie ein Booster für die Klimakrise und berge die Gefahr, dass kurzfristig gefährliche Klima-Kipppunkte erreicht würden. Umgekehrt könne die Reduktion der Methan-Emissionen beim Klimaschutz schnell viel erreichen. [jg]

 

EU-Kommission:

DNR: EU-Kommission legt zweiten Teil des “Fit for 55”-Pakets vor

DUH: EU-Methanverordnung greift zu kurz: Neue Bundesregierung muss sich für Nachbesserung einsetzen

Das könnte Sie interessieren

Paragrafenzeichen vor blauer Europaflagge (als Mittelpunkt des Europasternenkreises)
EU-News | 26.07.2024

#Biodiversität und Naturschutz #Emissionen #EU-Umweltpolitik #Klima und Energie #Kreislaufwirtschaft #Wasser und Meere

Zahlreiche Staaten wegen Vertragsverletzungen angeklagt

Wasser, Abfall, Luftqualität... – es gibt einige Missstände bei der Umsetzung von EU-Recht. Belgien, Griechenland und Frankreich hat die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt, da die ersten Schritte im Vertragsverletzungsverfahren nicht fruchteten. Auch Deutschland wird verklagt – allerdings im Sozialbereich....