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Verpackungsmüll vermeiden, wiederverwerten und recyclen
EU-News | 01.12.2022
#Kreislaufwirtschaft

Verpackungsmüll vermeiden, wiederverwerten und recyclen

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© Foto: Hannah Fabian
Zur Eindämmung der Plastikflut werden internationale Regelungen gebraucht.

Die Kommission hat am Mittwoch im Rahmen des Europäischen Green Deals Initiativen zu Verpackungen und Verpackungsabfällen sowie zu biobasierten, biologisch abbaubaren und kompostierbaren Kunststoffen vorgeschlagen. Die Initiativen ergänzen das Kreislaufwirtschaftspaket vom März 2022. Ursprünglich sollten auch die Green Claims Initiative und eine Verbraucher*inneninitiative zum Recht auf Reparatur enthalten sein.

Verordnungsentwurf zu Verpackungen und Verpackungsabfällen

Das Ziel des Rechtsakts ist, Verpackungsmüll zu vermeiden, indem die Menge reduziert wird, unnötige Verpackungen eingeschränkt und wiederverwendbare und nachfüllbare Verpackungslösungen gefördert werden – unter anderem durch ein verbindliches Pfandsystem für Kunststoffflaschen und Aluminiumdosen. Außerdem will die EU-Kommission einen hochwertigen geschlossenen Recyclingkreislauf fördern, indem alle Verpackungen auf dem EU-Markt bis 2030 wirtschaftlich recycelt werden können. Darüber hinaus will sie den Bedarf an Primärrohstoffen senken und einen gut funktionierenden Markt für Sekundärrohstoffe schaffen. Der Verordnungsentwurf sieht neue Ziele für die Wiederverwendung in einer Reihe von Sektoren vor, darunter Getränke und Lebensmittel zum Mitnehmen. Unterstützt wird dies durch ein Gesamtziel der Abfallvermeidung von 5 Prozent bis 2030 und 10 Prozent bis 2035.

"Die heutigen Vorschläge zur Förderung von Verpackungsabfallvermeidung, Wiederverwendung und Kreislaufwirtschaft sind angesichts der historischen Abfallmengen in Europa dringend erforderlich. Das Parlament und der Rat müssen sich darauf konzentrieren, die Vorschläge zu verbessern, damit echte Wiederverwendung und stoffliche Verwertung ausgeweitet werden können und Scheinlösungen vermieden werden," sagte Jean-Pierre Schweitzer, stellvertretender Leiter der Abteilung Kreislaufwirtschaft beim Europäischen Umweltbüro (EEB).

Das EEB kritisierte, dass die Maßnahmen aufgrund des Lobbydrucks durch die Industrie im Vergleich zu einem früheren Entwurf an Ehrgeiz verloren hätten. Die Zielvorgaben für die Wiederverwendung seien um bis zu 50 Prozent gesenkt und das Verbot von expandiertem Polystyrol gestrichen worden. Außerdem seien die technischen Details des Konzepts zur Definition der Wiederverwertbarkeit zurückgeschraubt worden.

Politischer Rahmen für biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe

In ihrer neuen Initiative, legt die EU-Kommission dar, wie biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe ein Teil einer nachhaltigen Zukunft sein können. Denn es müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein, damit diese Kunststoffe positive Auswirkungen auf die Umwelt haben, anstatt die Verschmutzung durch Kunststoffe, den Klimawandel und den Verlust an biologischer Vielfalt zu verschärfen. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass für die Herstellung von Bioplastik keine Natur zerstört und eine Flächenkonkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion vermieden wird. Daher sollen laut Kommissionsvorschlag Stoffe nur als „biobasiert“ bezeichnet werden dürfen, die nachhaltig produziert wurden und vorrangig Abfälle und Rückstände verwenden. Weitere Aspekte des Vorschlags zu Bioplastik umfassen die Langlebigkeit von Produkten, die Kompostierbarkeit und die transparente Kennzeichnung im Sinne der Verbraucher*innen.

Umweltschutzorganisationen begrüßen den Vorstoß der EU-Kommission, mahnen jedoch weitere Schritte an. So sagt Iona Popescu von der Environmental Coalition on Standards: "Die Mitteilung der Kommission schafft Klarheit über die Herausforderungen und Unsicherheiten, die mit biobasierten, biologisch abbaubaren und kompostierbaren Kunststoffen und deren Verwendung verbunden sind. Weitere Maßnahmen in Bezug auf biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe sind jedoch erforderlich.“

Nächste Schritte

EU-Parlament und Rat müssen sich nun im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren über den Verordnungsentwurf zu Verpackungen und Verpackungsabfälle einigen. Der politische Rahmen für biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe soll als Richtschnur z. B. bei Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, Finanzierungsprogrammen und internationalen Debatten und Kaufentscheidungen dienen. [bv, fs]

Kreislaufwirtschaftspaket II der Kommission: Der europäische Grüne Deal: Abfallintensive Verpackungen verbieten (europa.eu)

PM EEB zum Kreislaufpaket: Only two files remaining in a meager Circular Economy ‘package’ (eeb.org)

Rethink Plastic: Strong aim, but more ambitious and timely action needed - Rethink Plastic alliance welcomes EU circular economy package - Rethink Plastic

DNR-Factsheet (2019): Factsheet: Plastikgesetzgebung in der EU | Deutscher Naturschutzring (dnr.de)

Kreislaufwirtschaftspaket I vom März 2022: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_22_2098

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