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Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen
EU-News | 17.03.2025
#Biodiversität und Naturschutz #EU-Umweltpolitik #Tierschutz

Weniger Schutz für Wölfe

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© VIER PFOTEN/Fred Dott

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, den Schutzstatus des Wolfs in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) der EU abzusenken. Die Anpassung erfolgt aufgrund der geänderten Einstufung des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ gemäß der Berner Konvention. Während Bundesminister Cem Özdemir den Schritt begrüßt, kritisieren Umweltverbände den Vorschlag als unwissenschaftlich und nachteilig für den Naturschutz.

BMEL begrüßt die Entscheidung

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (BMEL) sieht die Entscheidung positiv und betont die Vorteile für Weidetierhalter: „Dass der Schutzstatus des Wolfs nun auch offiziell angepasst ist, ist eine gute Nachricht für alle Weidetierhaltenden und es ist auch keine schlechte für den Artenschutz, denn Schafe, Ziegen und Rinder auf der Weide stärken die Artenvielfalt und den Erhalt wertvoller Kulturlandschaften.“ Mit dem angepassten Schutzstatus könne es laut Özdemir gelingen, die Zahl der Wölfe zu regulieren und die Weidetiere zu schützen. 

EU-Kommission: Mehr Flexibilität für Mitgliedstaaten

Die EU-Kommission schlägt nun eine Anpassung der FFH-Richtlinie vor, um den EU-Rechtsrahmen mit der Berner Konvention in Einklang zu bringen. Laut Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen soll dies den Mitgliedstaaten „zusätzliche Flexibilität bei der Bewirtschaftung ihrer lokalen Wolfspopulationen" einräumen. Gleichzeitig betont die Kommission, dass der Wolf weiterhin geschützt bleibt und ein „günstiger Erhaltungszustand" gewahrt werden muss.

Umweltverbände kritisieren die Entscheidung

Umweltorganisationen wie der NABU und der EEB (European Environmental Bureau) sehen in der Herabstufung einen gefährlichen Präzedenzfall. Der NABU kritisiert insbesondere die fehlende wissenschaftliche Grundlage:

  • Die EU-Kommission habe die öffentliche Beteiligung sowie eine umfassende Gesetzesfolgenabschätzung unterlassen.
  • Die Absenkung basiere nicht auf einer gesicherten Bestandsbewertung.
  • Ein „Freifahrtschein zur Jagd” sei auch nach der Herabstufung nicht gegeben, bürokratische Herausforderungen blieben bestehen.

Der EEB, WWF, BirdLife, und ClientEarth warnen vor weiteren Aufweichungen der EU-Naturschutzrichtlinien durch politische Einflussnahme und rufen das EU-Parlament auf, die Integrität der Habitat-Richtlinie zu schützen.

Nächste Schritte

Der Vorschlag der Kommission zur Änderung der FFH-Richtlinie muss nun vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU beschlossen werden. Dabei bleibt abzuwarten, ob Umweltverbände und kritische Abgeordnete Einfluss auf das Verfahren nehmen und eine Abschwächung der EU-Naturschutzgesetze verhindern können. Einen früheren Beitrag des DNR zum Thema gibt es hier . [ah]

PM BMEL 7.3.2025 Bundesminister Özdemir zur Änderung der Berner Konvention

Kommentar NABU 

PM Europäische Kommission 

LinkedIn Post vom  EEB 

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