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Wenn das Wasserseelchen was zu sagen hätte
News | 07.07.2021
#Wasser und Meere

Wenn das Wasserseelchen was zu sagen hätte

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Köcherfliegenlarve (Ralf Seelert/Adobe Stock)

Die Wasserrahmenrichtlinie ist das europäische Regelwerk für die Bewirtschaftung von Flüssen. Doch mit der Umsetzung hapert es. Ein Überblick über den Status Quo, die Sicht von Nichtregierungsorganisationen und das Jahr 2021 als strategisch wichtiger Wendepunkt.

Ein Schritt zu viel und schon war es passiert: Das Wasser der Oder auf der Höhe von Lebus schwappte in die fünf Nummern zu große Wathose und das im kalten Oktober. Für mich als damalige Studentin durchaus ein Grund, das Keschern von Wasserinsekten vorerst einzustellen. Und vielleicht ein Sinnbild dafür, dass den Fließgewässern und ihren Bewohnern das Wasser bis zum Hals steht. Dies trug sich vor mehr als 25 Jahren zu, und seitdem hat das Artensterben unter Wasser rapide zugenommen. Die chemische Gewässergüte mag hier und da besser geworden sein, aber die durch industrielle Landwirtschaft eingetragenen Nähr- und Schadstoffe, Arzneimittel und neuartige Substanzen wie Mikroplastik setzen den Gewässern weiter erheblich zu.

Die Interessenkonflikte sind groß: Flüsse dienen als Ableiter immerhin meist vorgeklärten Abwassers, es wird für unterschiedliche industrielle Zwecke Wasser entnommen (Bewässerung, Kühlung), zur Daseinsvorsorge Trinkwasser gewonnen. Bauten werden errichtet, um Schifffahrt oder Stromerzeugung zu ermöglichen, Freizeitsport wird betrieben, Tiere getränkt … und dabei sind Fließgewässer ursprünglich einfach eine unglaublich faszinierende ökologische und auch soziale Lebenswelt. Viel besungen in Gedichten und Liedern, früher und teilweise anderenorts auch heute noch als Flussgottheiten verehrt, sind sie nicht nur die Heimat der „launischen Forelle“, sondern auch von solch einfallsreichen Geschöpfen wie Köcherfliegenlarven, die als kleine Baumeister ihren empfindlichen Leib mit allerlei Steinchen, Ästchen oder Blattwerk schützen. Oder - wie die „Wasserseelchen“ oder "Wassergeistchen" - Wohnröhren und Fangnetze spinnen. Die „Wasserseelchen“ heißen wirklich so, es handelt sich um etwa 20 verschiedene Arten von Köcherfliegenlarven mit dem Fachnamen Hydropsyche (griech. Hydro = Wasser, Psyche = Seele). Die Fließgewässerwelt auch aus deren Perspektive zu betrachten, versucht die Limnologie (Fließgewässerkunde) seit etwa 40 Jahren unter anderem mit dem biologischen Modell River Continuum Concept, das Fließgewässer mehrdimensional betrachtet, ökologische Lebens- und Stoffkreisläufe, Transport- und Laufrichtung sowie die wechselseitigen Beeinflussungen der räumlichen Umgebung (Ufer, Grundwasser) mit einbezieht. Menschliche Eingriffe beeinflussen all diese Dimensionen – und meist negativ, was sich im Laufe der Zeit an der Qualität des Wassers und an der Zusammensetzung der Arten zeigte und schließlich auch die Politik und die Gesetzgeber auf den Plan gerufen hat.

Wasserrahmenrichtlinie: Gute Idee, schlechte Umsetzung

Seit 2000 gilt auf EU-Ebene die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Diese enthält das Ziel, den Zustand der Gewässer so zu beeinflussen, dass er endlich wieder „gut“ genannt werden kann. Ursprünglich sollte das bis 2015 erreicht sein, dann wurde verschoben, überprüft und vielerorts getrickst, so dass der „gute Zustand“ nunmehr 2027 erreicht sein soll. Und auch das ist fraglich, obwohl die Lebensadern und deren existenziell wichtiges Wasser doch neben der sauberen Atemluft als Gemeingut gelten sollten. Ist die WRRL ein schlechtes Gesetz? Das hat die EU-Kommission überprüft (sogenannter Fitness-Check) und kam – begleitet von öffentlichen Konsultationen, an denen sich dank der Kampagne #ProtectWater über 375.000 EU-Bürger*innen beteiligten – Ende 2019 zu dem Ergebnis, dass dies mitnichten so ist. Es hapert vielmehr an der Umsetzung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten, das Gesetzeswerk selbst sei zweckdienlich („fit for purpose“). Die WRRL sei ein „Governance-Rahmen für die integrierte Wasserbewirtschaftung für die mehr als 110.000 Gewässer in der EU“, so die EU-Kommission, allerdings befand sich auch zum Zeitpunkt des Fitness-Checks weniger als die Hälfte davon in einem guten Zustand. Und das liege vor allem an „unzureichender Finanzierung, langsamer Umsetzung und unzureichender Integration von Umweltzielen in die sektoralen Politiken“ in den Mitgliedstaaten.

Flusseinzugsgebiete als Bezugsgröße

Die Wasserrahmenrichtlinie betrachtet Fließgewässer erstmals als eine Einheit, weshalb sogenannte Flusseinzugsgebiete bestimmt wurden. Anders als Verkehrsplanungsbüros mitunter denken, sind Flüsse nämlich keine „Wasserstraßen“, sondern hochkomplexe, Ländergrenzen und Ökosysteme überschreitende Lebensräume, die es von der Quelle bis zur Mündung zu beurteilen gilt. In Deutschland sind dafür 10 Flussgebietseinheiten ausgewiesen worden: Donau, Eider, Elbe, Ems, Maas, Oder, Rhein, Schlei/Trave, Warnow/Peene und Weser (UBA-Steckbriefe). Diese bilden das hydrologische Gewässernetz in Deutschland ab und damit die nationalen Planungsräume, in denen die WRRL umgesetzt werden soll. Die WRRL läuft in drei Zyklen ab, an deren Ende überprüft wird, ob die Ziele erreicht worden sind.

Zyklus_WRRL

Wie der Grafik zu entnehmen ist, befinden wir uns in diesem Jahr an einem strategisch wichtigen Wendepunkt zwischen der Bewertung des zweiten Zyklus‘ und der Erarbeitung der dritten Bewirtschaftungspläne. Die Öffentlichkeit darf sich an der Kommentierung der Entwürfe für die dritte Phase beteiligen (einen Überblick über die Unterlagen finden Sie hier: EU-News 06.05.2021), eine vergleichbare Bewertung der Erfolge des zweiten Zyklus steht noch aus.

Mitgliedstaaten tun zu wenig, Bewirtschaftungspläne mangelhaft

Auf europäischer Ebene hat kürzlich ein Bündnis aus Nichtregierungsorganisationen die Entwürfe der dritten Bewirtschaftungspläne unter die Lupe genommen – mit vernichtender Bewertung. Laut einer Studie des WWF und des Bündnisses Living Rivers von Mitte Juni werden 11 von 13 untersuchten Flusseinzugsgebieten in verschiedenen EU-Ländern wohl auch 2027 noch in einem schlechten Zustand sein, wenn sie mit ihren Managementplänen für den dritten Zyklus im Rahmen der WRRL (2022-2027) nicht radikal umsteuern. Allein Finnland könnte bis 2027 soweit sein. Fast die Hälfte der Wasserqualitäts-Indikatoren in den untersuchten Entwürfen für das Management von Flussgebieten konnte nur mit „mangelhaft“ bewertet werden. Beeinträchtigungen durch Schifffahrt, für Fische undurchlässige Staudämme und -wehre, Verschmutzung, übermäßige Wasserentnahme, schlechtes Hochwasser- und Dürremanagement sowie Grundwasserentnahmen beim Kohleabbau werden absehbar nicht behoben.
Zudem versperren viele Bauwerke den freien Durchgang der Fließgewässer: Rund eine Millionen Dämme, Wehre, Furten und andere Verbauungen zeigen das alarmierende Ausmaß der Flussfragmentierung (EU-News 30.06.2020). Dabei ist die Durchlässigkeit von Fließgewässern für die Gesundheit der Ökosysteme unerlässlich. Mit einer Fischtreppe neben dem Staudamm ist es nicht getan, denn es kreuchen und fleuchen im Wasser mehr als nur starke Lachse und muskelbepackte Forellen, die auch gegen starken Strom ankommen. Auch Fische brauchen Nahrung und die dazu meist dienenden Wasserinsekten müssen sich vermehren können. Und das langfristig möglichst nicht nur in einem zwanzig Metern langen Abschnitt zwischen zwei massiven Betonbauwerken. Von den sonstigen Austauschprozessen zwischen Grundwasser und Oberflächenwasserkörpern ganz abgesehen.

Die EU-Kommission hat im Rahmen ihrer Biodiversitätsstrategie 2030 vorgeschlagen, 25.000 Flusskilometer bis 2030 zu renaturieren. Das wäre ein großer Schritt, allerdings müssen auch die anderen EU-Institutionen noch zustimmen. Andererseits – wenn man bedenkt, dass allein die Fließgewässer in Bayern über 70.000 Kilometer Länge erreichen – ist das hochgerechnet auf Europa doch eher nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Kleine Wasserkraftanlagen unter 10 Megawatt Leistung taugen jedenfalls kaum zur Energieversorgung, gefährden aber massiv die biologische Vielfalt der Gewässer (EU-News 25.01.2021). Beschleunigte Genehmigungsverfahren für den Ausbau lassen die erst kürzlich vom Weltbiodiversitätsrat und Weltklimarat geforderten klugen Abwägungsprozesse von Klimaschutz- und Artenschutzmaßnahmen (EU-News 17.06.2021) jedenfalls nicht zu. Dabei geht es längst nicht mehr nur um die Menge und Vielfalt von Köcherfliegenlarven, Äschen oder Bachneunaugen – es geht um die Zukunft.

Die Wasserseelchen jedenfalls benötigen reines, kühles Wasser, frei fließende Ströme und politische Entscheidungen, die unsere hochkomplexen Flusslebensadern ganzheitlich betrachten. Es fehlt das Bewusstsein, es fehlen konsequente Maßnahmen gegen Verbauung, den Eintrag schädlicher Substanzen und der gemeinsame Einsatz gegen Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt auch in Fließgewässern. In Deutschland sind nur etwa acht Prozent der Flüsse in einem guten ökologischen Zustand. Es gibt zu viel Beton in führenden Köpfen – und 2021 sollte das Jahr sein, in dem sich das grundlegend ändert!

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Zum Vertiefen:

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Die Autorin

Juliane Grüning ist Umwelt- und Kulturwissenschaftlerin. Seit 2003 arbeitet sie beim Deutschen Naturschutzring und ist unter anderem zuständig für die redaktionelle Bearbeitung von wasserpolitischen Themen.

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