2021: Klimaschutz ist gemeinnützig
Im Dezember 2020 haben Bundestag und Bundesrat Neuregelungen im Steuerrecht verabschiedet, darunter veränderte Rahmenbedingungen zur Stärkung des Ehrenamts. Was ist sonst noch neu im Gemeinnützigkeitsrecht seit Januar?
Zahlreiche neue gemeinnützige Zwecke wurden in den Katalog der Abgabenordnung aufgenommen, darunter für Umweltorganisationen am bedeutendsten der Klimaschutz. Allerdings fehlt nach wie vor eine gesetzliche Klarstellung zur politischen Betätigung für gemeinnützige Zwecke, moniert die Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung.
Zivilgesellschaftliche Organisationen - auch der DNR - fordern seit Langem, ihre Zwecke mit politischen Mitteln verfolgen zu dürfen. Denn wie solle ein Umweltverband beispielsweise den Ausbau von Radwegen oder des öffentlichen Nahverkehrs – beides unzweifelhaft wichtig für den bestehenden Zweck des Umweltschutzes sowie des (...) neuen Zwecks des Klimaschutzes – erreichen, wenn nicht mit politischen Mitteln?, heißt es etwa in einem offenen Brief deutscher Umweltverbände zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts von November 2019.
Neben der Erhöhung der Summe für den einfachen Spendennachweis von bisher 200 Euro auf 300 Euro für das Jahr 2020 werden dieses Jahr auch die Übungsleiterpauschale sowie die Ehrenamtspauschale angehoben. Für kleine Organisationen (kumulierte Einnahmen bis zu 45.000 Euro) wird die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung abgeschafft. [mbu]
Übersicht der Änderungen von der Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung