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Strengere Regeln gegen Verpackungsmüllberge
News | 25.01.2021
#Kreislaufwirtschaft

Strengere Regeln gegen Verpackungsmüllberge

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© Foto: NABU/Eric Neuling

Eine Recyclingquote für Plastikflaschen, Pfandpflicht auch für Säfte und Getränkedosen und mehr Mehrweg: Das sieht die Novelle des Verpackungsgesetzes vor, die die Bundesregierung im Januar beschlossen hat. Umwelt- und Verbraucherorganisationen monieren Ausnahmen und mögliche Schlupflöcher.



Nicht erst in den vergangenen zehn Pandemiemonaten ist die Menge an Verpackungsmüll deutlich gestiegen. So lag dem Umweltbundesamt (UBA) zufolge das Verpackungsmüllaufkommen 2018 in Deutschland bei 18,9 Millionen Tonnen (das sind pro Kopf 227,5 Kilogramm) - mit seit Jahren steigender Tendenz.

Deshalb sollen Restaurants, Bistros und Cafés ab 2023 dazu verpflichtet werden, ihren Kundinnen und Kunden auch Mehrwegbehälter für Kaffee und Essen zum Mitnehmen anzubieten. Das Gleiche gilt laut Bundesumweltministerium (BMU) auch für Lieferdienste. Von der Regel ausgenommen sind Betriebe mit weniger als 80 Quadratmeter Fläche und höchstens fünf Beschäftigten.



Genau dies kritisieren Umweltverbände, die gleichzeitig die Ausweitung der Einwegpfandpflicht loben. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf würde es vielen Unternehmen weiterhin freigestellt sein, ob sie Mehrwegalternativen anbieten. Der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt forderte: „Mehrweg sollte schnellstens der günstigere und übliche Standard werden, noch fristen wiederverwendbare Verpackungen ein absolutes Nischendasein.“



Auch in kleinen gastronomischen Betrieben oder Kiosken fielen erhebliche Mengen an To-Go-Einwegverpackungen und Einweggetränkebechern an, sagte NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. „Deshalb muss das Mehrweggebot (...) für alle Betriebe gelten.“



Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert eine Lenkungsabgabe von mindestens 20 Cent für Mitnahmebehälter aus Einwegplastik. Die Einnahmen daraus sollten gezielt zur Förderung von Mehrwegsystemen eingesetzt werden. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband verweist darauf, dass die bereits bestehende Mehrwegquote für Getränkeverpackungen von 70 Prozent nicht erfüllt werde. Derzeit wiesen Getränke-Mehrwegsysteme lediglich einen Marktanteil von 41 Prozent auf.



Aufgrund der erlaubten Ausnahmen befürchtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dass Anbieter auf andere, weniger umweltfreundliche Verpackungsmaterialien etwa aus Pappe oder Aluminium ausweichen könnten. So würde das Ziel verfehlt, weniger Einwegmüll zu produzieren.



Nach dem Beschluss der Bundesregierung muss die Novelle des Verpackungsgesetzes noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. [mbu]



BMU

BUND

DUH

NABU

UBA

Vzbv

 

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