Bisphenol A nun als zweifach gefährlich eingestuft
Der Weichmacher Bisphenol A (BPA) ist seit vergangenem Freitag als endokriner Disruptor klassifiziert. Somit gilt BPA in zwei Kategorien als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC).
BPA gilt bereits seit September 2016 als schädlich für die Fortpflanzung und erfüllt damit ein Kriterium der SVHC-Einstufung. Der Ausschuss der Mitgliedstaaten der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) stimmte nun einstimmig der Forderung Frankreichs von März zu, BPA zusätzlich als hormonellen Störfaktor zu deklarieren.
Dies ändert für die Hersteller erstmal nichts, kann jedoch zukünftige Einschränkungen begünstigen. So will die ECHA ab Mitte 2018 untersuchen, ob BPA zur Aufnahme in die Zulassungspflicht unter dem Chemikalienregister REACH vorgeschlagen wird. Zulassungspflichtige Stoffe dürfen in der EU nach einem festgelegten Ablaufdatum nicht mehr hergestellt oder verwendet werden.
Die Diskussion um die Gefährlichkeit von BPA läuft bereits seit Jahren. Erst kürzlich wurde der Grenzwert von BPA in Spielzeugen gesenkt (EU-News vom 2. Juni). BPA ist zudem bereits in Babyflaschen und Thermopapier verboten. Die Entscheidung der ECHA sei ein historischer Schritt, nachdem die ersten Risiken von BPA bereits vor 20 Jahren festgestellt worden seien, so die Anwälte der Umweltrechtorganisation ClientEarth. [es]