Ausnahmen für Luftverkehr im Emissionshandel begrenzt verlängern

Der Umweltausschuss im EU-Parlament hat gestern seine Position zur Ausnahmeregelung für internationalen Luftverkehr im EU-Emissionshandelssystem (ETS) festgelegt.
Die Ausnahme solle bis Ende 2020 verlängert werden, doch danach sei Schluss. Begründung für die Verlängerung sei die weltweite Regelung zum Ausgleich von CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr, die bis dato noch nicht vorliegt. Doch länger als 2020 könne man nicht warten. Ab dann sollte der internationale Luftverkehrssektor nur noch die Hälfte der Emissionszertifikate umsonst erhalten. Aktuell sind das 85 Prozent.
Die Ausnahmeregelung für internationalen Luftverkehr besteht seit 2013, als die EU-Kommission die „stop the clock“-Initiative ins Leben gerufen hatte. Luftverkehr ist für 1,3 Prozent der globalen CO2-Emissionen verantwortlich. [lr]
Pressemitteilung EU-Parlament [engl.]