Monsanto-Tribunal: Konzern verletzt Recht auf gesunde Umwelt
Am 18. April haben die fünf RichterInnen des Monsanto-Tribunals ihre Gutachten verkündet. Sie kommen einstimmig zum Schluss, dass die Praktiken von Monsanto die Rechte auf Nahrung, Gesundheit und eine intakte Umwelt verletzen.
Zudem beeinträchtige Monsantos Verhalten die Freiheit der Wissenschaft, die Voraussetzung für eine unabhängige Forschung ist. Auch das internationale Recht müsse dringend weiterentwickelt werden, schlussfolgern die RichterInnen. So bestehe trotz zahlreicher vorhandener Rechtsmittel im Umweltschutz eine große Lücke zwischen den Verpflichtungserklärungen von Unternehmen und der tatsächlichen Umsetzung. Die Umwelt müsse im internationalen Recht besser geschützt und Ökozid als Verbrechen im internationalen Strafrecht verankert werden. Wäre dies der Fall, würden wahrscheinlich weltweit viele Aktivitäten Monsantos diesen Tatbestand erfüllen - so die RichterInnen.
Schließlich verweisen die RichterInnen auf die größer werdende Kluft zwischen universalen Menschenrechten und Firmenverantwortlichkeit. Sie empfehlen den Vereinten Nationen, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Rechte der Menschen und der Umwelt nicht durch Freihandelsverträge außer Kraft gesetzt werden. Klagen gegen Unternehmen sollten vor dem Internationalen Strafgerichtshof möglich gemacht werden.
Mitte Oktober hatte in Den Haag das sogenannte Monsanto-Tribunal stattgefunden. Dort wurde dem US-amerikanischen Saatgut-und Pestizidunternehmen symbolisch der Prozess gemacht. Der Hauptvorwurf lautete: Verbrechen gegen die Umwelt. [mbu]