Wasserschutz in Deutschland mangelhaft
Der Bund für Umwelt- und Naturschutz und der Naturschutzbund Deutschland haben am Mittwoch Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, weil die Bundesrepublik die EU-Wasserrahmenrichtline (WRRL) nicht ausreichend umsetzt.
Die Umweltorganisationen beauftragten die Kanzlei Baumann. Ziel der Beschwerde ist die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland. In der Beschwerde wird nachgewiesen, dass die europäischen Verpflichtungen für den Gewässerschutz hierzulande nicht eingehalten werden. Dafür wurden bundesweit Bewirtschaftungspläne analysiert.
Nach Einschätzung der Anwältin Franziska Heß sind die bisher erstellten Bewirtschaftungspläne mit groben Mängeln behaftet. So seien beispielsweise Kleingewässer aus der verpflichtenden Einhaltung der Umweltziele ausgenommen, weniger strenger Umweltziele in vielen Fällen nicht begründet und konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele nur unzureichend geplant und durchgeführt worden. Defizite seien in praktisch allen Bundesländern festgestellt worden.
Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger attestiert der deutschen Umsetzungspraxis nach 17 Jahren ein Armutszeugnis: lediglich acht Prozent der Gewässer erreichten einen guten Zustand. Hier liegt Deutschland mit Platz 21 von 26 im europäischen Vergleich weit hinten. Ein Kritikpunkt ist der Zuständigkeitskonflikt zwischen Bund und Ländern an Bundeswasserstraßen. Aus den nationalen Rechtsvorschriften ist derzeit nicht eindeutig ersichtlich, wer Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands umsetzen muss.
Für NABU-Geschäftsführer Leif Miller ist das eine wesentliche Ursache für die mangelhafte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Das Kompetenzgewirr führe dazu, dass an großen Flüssen wie Rhein, Weser oder Elbe keine Maßnahmen zur Gewässerentwicklung durchgeführt werden. [mbu]