NABU fordert sofortigen Baustopp von Nord Stream 2
Der Umweltverband NABU hat am Dienstag Klage beim obersten Verfassungsgericht in Karlsruhe gegen den Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 eingereicht. Mit dem Schritt beschwert der Verband sich gegen die Ablehnung des vorläufigen Baustopps durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald.
Der Beschluss des OVG habe den effektiven Rechtsschutz ausgehebelt und verstoße gegen das Grundgesetz, erklärte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Das Gericht hatte im Juni einen vorläufigen Baustopp abgelehnt, obwohl der Rechtstreit in der Hauptsache noch nicht entschieden war. Damit habe es die wirtschaftlichen Interessen von Nord Stream 2 über den Naturschutz gestellt und zahlreiche fachliche und rechtliche Argumente des NABU unberücksichtigt gelassen. Im Antrag der Verfassungsbeschwerde fordert der NABU eine sofortige Unterbrechung der Bauarbeiten, bis eine Entscheidung aus Karlsruhe vorliegt.
Der Bau der Pipeline, deren Trasse durch vier Meeresnaturschutzgebiete verläuft, begann im Mai 2018 und führt laut NABU zu irreparablen Schäden der empfindlichen Meeresumwelt der Ostsee. Mehrere Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzgebiete sind von dem Bau betroffen. Neben den Umweltauswirkungen begründet der NABU die Klage zudem mit mehreren Verfahrensfehlern.
Die Umweltrechtsorganisation ClientEarth hat im Mai in Finnland eine ähnliche Beschwerde gegen den Bau der Pipeline eingereicht. Das Projekt gefährde nicht nur Flora und Fauna der Ostsee, sondern auch die Energiesicherheit der EU, indem sie die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern fördere.
Im März hatten die Mitglieder des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie im Europäischen Parlament strengere Regeln für den Bau von Gaspipelines aus Drittstaaten gefordert (siehe EU-Umweltnews vom 23.03.). [km]
Weitere Informationen vom NABU zu den Umweltauswirkungen von Nord Stream 2