Białowieża-Krimi nimmt gutes Ende für den Naturschutz
Am Dienstag hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Streit um das Fällen von Bäumen im polnischen Urwald Białowieża sein Urteil gefällt: Polen handelt unionsrechtswidrig.
Nach Ansicht des Gerichts verstößt Polen mit seinen Maßnahmen zur aktiven Waldbewirtschaftung gegen seine Verpflichtungen zum Umweltschutz, die sich aus der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und aus der Vogelschutzrichtlinie ergeben. Die polnischen Behörden verfügten nicht über alle relevanten Daten, um die Auswirkungen jener Maßnahmen auf das Natura-2000-Gebiet Puszcza Białowieska beurteilen zu können. Auch die Verträglichkeitsprüfung, die die polnischen Behörden 2015 durchgeführt haben, konnte nicht die Zweifel an schädlichen Auswirkungen ausräumen.
Deutsche Umweltschutzorganisationen begrüßten das Urteil. Christoph Heinrich, Vorstand Naturschutz beim WWF Deutschland, kommentierte: „Mit dem Urteil wurde ein Angriff auf ein einzigartiges Naturdenkmal abgewehrt. Das ist ein wichtiges Signal für den Naturschutz in Europa.“
Der Umweltrechtsexperte Raphael Weyland vom Naturschutzbund NABU erläuterte: „Wieder einmal musste ein Gericht – zusammen mit vielen engagierten Umweltaktivisten vor Ort – die Achtung des EU-Umweltrechts sicherstellen. Gerade die Zwangsgeld-Androhung hat sich im Verfahren als effektiv bewiesen. Hiervon sollte die EU-Kommission in Zukunft noch viel stärkeren Gebrauch machen. Es ist für eine an dem Rechtsstaatsprinzip ausgerichtete EU nicht hinnehmbar, dass Mitgliedstaaten meinen, EU-Umweltrecht missachten zu können.“
Die Naturschutzstiftung EuroNatur und die rumänische Naturschutzorganisation Agent Green wiesen vor diesem Hintergrund auf systematische Abholzungen hin, die sich derzeit in Rumänien ereignen, wo sich zwei Drittel der letzten Urwälder Europas befinden. Die rumänische Regierung ignoriere den illegalen Holzeinschlag. „Wir fordern die EU-Institutionen auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die katastrophale Verwüstung der größten Urwaldreste der EU in Rumänien zu stoppen. Die Dimension dieses Dramas in Rumänien übertrifft den polnischen Fall bei weitem – doch fast niemand nimmt das zur Kenntnis“, kritisierte Gabriel Schwaderer, Geschäftsführer von EuroNatur. [aw]
EuGH-Urteil
Pressemitteilung des EuGH
Reaktion WWF Deutschland
Reaktion NABU
Reaktion EuroNatur und Agent Green