LIFE-Programm: Rat legt Standpunkt fest, Trilog ab Januar
Eine "partielle allgemeine Ausrichtung" hat der Umweltrat am 20. Dezember für das europäische Finanzierungsprogramm für Umwelt-, Natur- und Klimaschutzprojekte LIFE festgelegt, das ab 2021 neu aufgelegt wird. Einige wichtige Eckpunkte fehlen, weil die parallel verlaufenden Diskussionen zum mehrjährigen Finanzrahmen der EU noch nicht abgeschlossen sind. Dieser soll von 2021 bis 2027 gelten, die Dauer von LIFE ebenso, das war im Verordnungsvorschlag der EU-Kommission vom 1. Juni 2018 noch nicht so explizit formuliert.
Weil den Mitgliedstaaten nach eigenen Angaben der Schutz der Natur und der Biodiversität besonders wichtig ist, legte der EU-Umweltrat fest, dass mindestens 60 Prozent der für Umweltprojekte vorgesehenen Mittel in Projekte zum Schutz von Natur und Biodiversität fließen sollen. Nach Meinung des Umweltrats soll es außerdem "einen attraktiveren Kofinanzierungssatz von bis zu 75 Prozent der zuschussfähigen Kosten für Projekte im Bereich Naturschutz und Biodiversität" geben, was schützenswerten Wildtierarten oder Lebensräumen zugute kommen soll. Unter LIFE ansonsten üblich sind 60 Prozent.
Außerdem müsse die Kommission besser darauf achten, dass die Förderung geografisch ausgewogen erfolgt. Weniger gut aufgestellte Mitgliedstaaten sollen technische Hilfestellung erhalten.
Ab Januar soll voraussichtlich der Trilog-Prozess zwischen den drei EU-Institutionen Kommission, Rat und Parlament starten, um eine Einigung zu erzielen (vergleichende Tabelle). [jg]
Dokument zur partiellen allgemeinen Ausrichtung