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Klimakosten von Elektro(nik)geräten
EU-News | 19.09.2019
#Klima und Energie #Kreislaufwirtschaft

Klimakosten von Elektro(nik)geräten

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c. Pixabay

Einer Studie des Europäischen Umweltbüros (EEB) zufolge kann die EU Millionen Tonnen CO2 einsparen, wenn die Nutzungsdauer von Elektro(nik)geräten auf fünf Jahre verlängert würde.

Laut der am Mittwoch erschienenen Studie können in der gesamten EU jedes Jahr bis 2030 rund zehn Millionen Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden, wenn die Lebensdauer von Elektro(nik)geräten wie Smartphones, Tablets, Waschmaschinen oder Staubsaugern auf fünf Jahre steigen würde. Die Menge entspricht dem jährlichen CO2-Ausstoß aller Kraftfahrzeuge Belgiens.

Selbst eine Erweiterung um ein Jahr würde bereits eine Verringerung von vier Millionen Tonnen der klimaschädlichen Treibhausgase bedeuten.

Der gesamte Lebenszyklus von Smartphones für den europäischen Markt – vom Rohstoffabbau über die Produktion und Nutzung bis zur Entsorgung – verursacht jedes Jahr rund 14 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, so die Autor*innen der Studie.

Im Durchschnitt wird ein Smartphone drei Jahre genutzt, bevor es im Elektro(nik)müll landet. Notebooks halten circa sechs Jahre durch, während Waschmaschinen elf Jahre und Staubsauger sechseinhalb Jahre verwendet werden. Die Autor*innen der Studie sprechen sich dafür aus, die Nutzungsdauer solcher Geräte zu erweitern, indem die Reparierbarkeit deutlich verbessert wird.

Die Studie hat das EEB für die Initiativen Coolproducts und Right to Repair angefertigt.

Konsultation zu gefährlichen Stoffen in E-Geräten

Seit dem 13. September läuft eine öffentliche Konsultation der EU-Kommission zur Richtlinie über die Verwendung von gefährlichen Substanzen in Elektro(nik)geräten. Ziel dieser Konsultation ist es, Stellungnahmen dazu einzuholen, wie die Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikprodukten in der Praxis funktioniert. Diese Stellungnahmen werden der EU-Kommission bei der Beurteilung helfen, was gut funktioniert, was nicht und warum.

Derzeit sieht die Richtlinie Beschränkungen für die Verwendung von zehn Stoffen vor: Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE), Diethylhexylphthalat (DEHP), Benzylbutylphthalat (BBP), Dibutylphthalat (DBP) und Diisobutylphthalat (DIBP).

Interessierte können sich bis zum 6. Dezember an der Konsultation beteiligen. [aw]

Studie zu Klimakosten von Elektro(nik)geräten   
Konsultation der EU-Kommission zu gefährlichen Stoffen in Elektro(nik)geräten   

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