Neonics: Von wegen "Notfall" - Missbrauch wird geahndet
Am Anfang stand ein Protestbrief von Nichtregierungsorganisationen an die EU-Kommission im Januar: Trotz des Verbots der bienenschädlichen Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam seien Bestäuberinsekten in Europa weiterhin diesen Giften ausgesetzt, weil zahlreiche Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden. Laut dem Nachrichtenportal EurActiv hat der zuständige Kommissar Vytenis Andriukaitis reagiert und vier Mitgliedstaaten angeschrieben, damit diese keine "Notfallgenehmigungen" mehr erteilen. Weil zwei Mitgliedstaaten bisher untätig geblieben sind, wolle die EU-Kommission auf eine Möglichkeit in der EU-Pflanzenschutzverordnung zurückgreifen. Gemäß Artikel 53 [(EG) Nr. 1107/2009] kann die EU-Kommission nämlich eine Entscheidung darüber herbeiführen, ob die Notfallgenehmigung wiederholt werden darf oder eben nicht. Bei einer missbräuchlichen Erteilung einer Zulassung hat die EU-Kommission Spielräume.
Der EU-Abgeordnete Martin Häusling (Grüne, Deutschland) kommentierte den Vorgang: "Endlich passiert das, was schon längst überfällig war und was gesetzlich vorgeschrieben ist: Die Europäische Kommission wird aktiv und nutzt ihre Möglichkeiten, die sogenannten Notfallgenehmigungen von Neonikotinoiden zu stoppen. (...) Viel zu lange hat die Kommission die EU-Länder gewähren lassen und keinen Gebrauch gemacht von ihren Möglichkeiten, diese umwelt- und gesundheitsschädigenden Mittel aus dem Verkehr zu ziehen." Häusling geht davon aus, dass es sich bei den vier erwähnten Mitgliedstaaten um Rumänien, Ungarn, Litauen und Bulgarien handelt.
Das EU-Parlament hatte Mitte Februar eine Entschließung zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden angenommen. In Schlussfolgerung 70 fordert das Europäische Parlament die Kommission auf, entschlossen gegen Mitgliedstaaten vorzugehen, die Ausnahmeregelungen zu verbotenen Pestiziden mit Neonikotinoiden systematisch missbräuchlich nutzen.
Eine Studie der Schweizer Universität Neuenburg hat Erkenntnisse aus dem Jahr 2017 mit weiteren Untersuchungen ergänzt: Demnach sind Neonikotinoide bis zu 40 Monate in Honig nachweisbar. Umweltorganisationen warnen, dass auch Ersatzstoffe wie Sulfoxaflor und Flupyradifuron tödlich für Bienen und andere Insekten sind (EU-News 17.08.2018). [jg]
Greenpeace-Presse: Brief der Umweltverbände an die EU-Kommission vom Januar und Antwort von EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis
Pressemitteilungen Martin Häusling 26.02.2019 und 21.02.2019
Pressemitteilung/Studie der Universität Neuenburg