Fischereipolitik bleibt mau, Hilfe für Ostseefischerei "denn man tau"
Der Fischereirat hat einen gemeinsamen Standpunkt zu einer Verordnung festgelegt, mit der zwei bestehende Rechtsakte geändert werden: der Mehrjahresplan für die Ostsee und der derzeitige Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF). Damit sollen FischerInnen unterstützt werden, die wegen der strengen Fangbeschränkungen für Ostseedorsch und Hering in der westlichen Ostsee für dieses und nächstes Jahr vor dem wirtschaftlichen Aus stehen oder finanziellen Ausgleich beispielsweise für die Abwrackung von Schiffen brauchen. Im Juli bzw. Oktober waren Fangverbote für bestimmte Ostseedorschbestände 2020 und Einschränkungen für weitere Bestände beschlossen worden. Jari Leppä, finnischer Minister für Land- und Forstwirtschaft und Präsident des Rates, sagte: "Wir hoffen, so bald wie möglich eine Einigung mit dem Europäischen Parlament über neue Vorschriften zu erzielen, die den Fischern die Anpassung an diesen Wandel erleichtern und so zur Erholung dieser schwachen Bestände beitragen werden."
Mittelmeer und Schwarzes Meer 2020
Außerdem gab der Rat grünes Licht für Fischfangquoten im kommenden Jahr im Mittelmeer und im Schwarzen Meer. Dies ist das erste Mal, dass eine eigene Verordnung über die Fangmöglichkeiten sowohl für das Mittelmeer als auch für das Schwarze Meer angenommen wurde, nachdem 2019 der Mehrjahresplan für Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer in Kraft getreten ist. Unter anderem wurde eine Schonzeit für Europäischen Aal im gesamten Mittelmeer und verschiedene Beschränkungen in der Adria beschlossen.
Auch wenn einzelne Fischereien unter den Fangbeschränkungen wirtschaftlich leiden mögen - Umweltverbände und auch WissenschaftlerInnen warnen seit Jahren, dass die Bestände zahlreicher Fischarten nicht nur in der Ostsee überfischt sind.
Ernüchternde Studienergebnisse zu den letzten fünf Jahren EU-Fischereipolitik
"Überfischte Meere, illegale Rückwürfe und politische Blockadehaltung" - laut einer ebenfalls am Montag veröffentlichten Studie der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bestehen "eklatante Defizite in der Umsetzung und Wirksamkeit der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU" in den letzten fünf Jahren. Eine Analyse von FischereiexpertInnen stelle Mängel beim Kampf gegen die Überfischung und bei der Umsetzung eines ökosystemgerechten Fischereimanagements fest. So würden entgegen den wissenschaftlichen Empfehlungen weiterhin zu hohe Fangmengen zugelassen. Die Kontrolle rechtlicher Verpflichtungen wie dem Anlandegebot, das illegale Rückwürfe von zu kleinen oder ungewollten Fischen verhindern sollte, funktioniere nicht. Bedrohte Arten wie Schweinswale und seltene Seevögel würden nicht vor schädigenden Fischereipraktiken geschützt.
Die umfangreiche Studie zur Zwischenbilanz der GFP ist vom Bundesamt für Naturschutz gefördert worden. Sie umfasst:
- Zustand und Entwicklung der europäischen Fischbestände;
- Integration von Naturschutzaspekten in die Fischerei;
- Umsetzung von Kontrollen und Sanktionen;
- Schnittstellen der GFP zur Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL);
- Ökonomische Aspekte und Schaffung von Anreizen für die Fischereiwirtschaft;
- Stand der Umsetzung der wichtigen GFP-Nachhaltigkeitsziele.
Darüber hinaus beinhaltet die Studie einen detaillierten Forderungskatalog für nötige Schritte, damit die Nachhaltigkeitsziele der GFP noch erreicht werden können, so die DUH. [jg]
Pressemitteilung EU-Rat zur Ostsee
Pressemitteilung zu Fangquoten Mittel-/Schwarzes Meer
Pressemitteilung DUH und Studie: http://l.duh.de/p191216