Große Unterstützung für Chemikalienstrategie von den Mitgliedstaaten
Ambitioniertes und vor allem schnelles Vorgehen gegen per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) und andere besonders schädliche Chemikalien: Der Rat hat Anfang der Woche seine Schlussfolgerungen zur Strategie für nachhaltige Chemikalien verabschiedet.
Darin unterstützen die Mitgliedstaaten die von der EU-Kommission im Oktober vorgeschlagenen Maßnahmen für einen sicheren Umgang mit Chemikalien in Europa (siehe EU-News vom 15.10.2020). Die Strategie müsse dazu beitragen, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und Umwelt zu erreichen und die Chemikalienindustrie nachhaltiger und sicherer machen. Die Verwendung bedenklicher Stoffe sollte minimiert werden - „soweit dies möglich ist". Die schädlichsten Chemikalien sollten schrittweise abgeschafft werden, solange sie nicht für „wesentliche gesellschaftliche Zwecke“ genutzt werden. Die Mitgliedstaaten „unterstützen ausdrücklich“ die fünf von der EU-Kommission vorgeschlagenen Aktionsbereiche:
- Innovation für sichere und nachhaltige Chemikalien,
- Stärkung des EU-Rechtsrahmens zur Bewältigung dringender Umwelt- und Gesundheitsprobleme,
- Vereinfachung und Konsolidierung des Rechtsrahmens,
- Aufbau einer umfassenden Datenbank und
- Vorbildfunktion für einen globalen sicheren Umgang mit Chemikalien.
Die Risikobewertung von Stoffen solle unter anderem durch das vorgeschlagene Konzept „ein Stoff, eine Bewertung“ vereinfacht und transparenter gemacht werden. Die Mitgliedstaaten weisen, ebenso wie die Kommission, auf die Bedeutung einer sicheren Chemikalienpolitik für die Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft hin. Bedenkliche Stoffe in Produkten und recycelten Materialien müssten dafür „schrittweise aus dem Verkehr gezogen werden“. Dafür soll unter anderem auch die Initiative für nachhaltige Produkte eine Rolle spielen. Gestern startete die Konsultation zur Initiative, die Ende des Jahres veröffentlicht werden soll.
Die Mitgliedstaaten forderten die EU-Kommission insbesondere auf, sich schnell um ein Verbot von PFAS zu kümmern und den Rat „regelmäßig über den Fortschritt des PFAS-Aktionsplans zu informieren“. PFAS dürften nur noch für „wesentliche Zwecke“ verwendet. Die Definition dieser wesentlichen Zwecke müsse angelehnt an die im Montreal-Protokoll enthaltene Bestimmung festgelegt werden. Die Forderungen nach einer Beschränkung von PFAS waren immer lauter geworden, nachdem Unternehmen einzelne verbotene PFAS-Verbindungen einfach durch ähnliche Substanzen der gleichen Stoffgruppe ersetzt hatten.
Die Schlussfolgerungen enthalten auch eine Aufforderung an die EU, sich am Aufbau eines globalen Rahmens für den Umgang mit Chemikalien und Abfällen (SAICM Post-2020-Prozess) zu beteiligen. [km]
Bis 12. April: Konsultation zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden
Die EU-Vorschriften über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden zielen darauf ab, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor den möglichen Risiken und Auswirkungen von Pestiziden zu schützen. Im Rahmen der Konsultation bittet die EU-Kommission um Feedback dazu, inwieweit diese Ziele erreicht wurden und wie der Pestizideinsatz weiter reduziert werden kann, um die Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und des europäischen Grünen Deals zu erreichen.