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Appell gegen den „Bau-Turbo“: Breites Bündnis fordert Streichung des § 246e BauGB
Pressemitteilung | 09.10.2024
# sozial-ökologische Transformation #Klima und Energie

Appell gegen den „Bau-Turbo“: Breites Bündnis fordert Streichung des § 246e BauGB

Bündnis zivilgesellschaftlicher Akteure und Verbände warnt, dass der geplante Paragraf 246e im Baugesetzbuch kein Beitrag zur Lösung der Wohnungskrise ist, sondern bestehende Probleme verschärfen wird.

Zukunftstauglich Bauen
© AdobeStock/Jarama
Zukunftsgauglich Bauen

Berlin - Anlässlich der morgen stattfindenden ersten Lesung der Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) im Deutschen Bundestag fordert ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen in einem gemeinsamen Appell die Streichung des § 246e aus dem Gesetzentwurf. Dieser soll weitreichende Abweichungen von bestehenden Vorschriften ermöglichen, um den Wohnungsbau in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu beschleunigen. Aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen droht der Paragraf jedoch Bodenspekulation zu fördern, wertvolle Grünflächen zu zerstören, den Anstieg der Mieten zu beschleunigen und soziale Ungleichheit zu verstärken. § 246e torpediert eine nachhaltige Stadtentwicklung und droht so die Qualität des Wohnraums zu beeinträchtigen und das soziale Gefüge in unseren Städten zu destabilisieren. 

„Die Bewältigung der Wohnungskrise in Deutschland erfordert von der Politik eine umfassende Strategie im Einklang mit sozialen Belangen sowie Klima- und Umweltschutz. Leider lässt diese Strategie nach wie vor auf sich warten. Eine Baugesetznovelle zu Lasten von Umwelt und Flächenbrauch ist politisch kurzsichtig und verantwortungslos“, so Florian Schöne, Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings.

Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums erfordert umfassende Reformen, die sowohl soziale und wirtschaftliche, aber auch ökologische Aspekte berücksichtigen. Anstelle des ungeplanten Neubaus auf unversiegelten Flächen müssen die Schwerpunkte vielmehr auf der nachhaltigen Innenentwicklung, der Sanierung sowie der Umnutzung von Bestandsgebäuden und einer intelligenten Nachverdichtung liegen. 

Die Hauptkritikpunkte an § 246e des BauGB sind:

  • Kein Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum: § 246e enthält keine klaren Vorgaben zur sozialen Wohnraumförderung und erleichtert das Umgehen bestehender Schutzmechanismen.
     
  • Türöffner für Bodenspekulation: Die Regelung begünstigt spekulative Investor*innen und führt zu steigenden Bodenpreisen und Verdrängung, während bezahlbare Wohnprojekte vernachlässigt werden.
     
  • Gefahr für Umwelt und nachhaltige Stadtentwicklung: Der Schutz wertvoller Grün- und Agrarflächen wird geschwächt, was die Zersiedelung vorantreibt und ökologische Ziele gefährdet.
     
  • Angriff auf kommunale Selbstverwaltung: Die Regelung schwächt die Rolle der Kommunen in der Planung und Entscheidungsfindung und könnte zu Entscheidungen führen, die nicht im Interesse der betroffenen Gemeinden sind.

Das gemeinsame Forderungspapier finden Sie hier.

Kontakt für Rückfragen

Birthe März

Referentin für Klima- und Transformationspolitik

030 6781775-917

birthe.maerz@dnr.de

Leonie Gehrke

Koordinatorin für Presse und Kommunikation

030 6781775-78

01605526852

leonie.gehrke@dnr.de

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