DNR-Kommentar zum Entwurf eines „Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich"
Berlin – Den Entwurf eines „Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ kommentiert Florian Schöne, Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR):
„Der vorliegende Entwurf des Bundesverkehrsministeriums untergräbt jegliche Bemühungen für ernst gemeinten Klimaschutz und ist weit entfernt von den Erfordernissen einer progressiven, modernen Verwaltung. Nach wie vor fehlt es an empirischen Grundlagen für passende rechtliche Instrumente, um die Genehmigungsregime im Verkehrsbereich tatsächlich zu beschleunigen.
Die gesetzliche Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses für die bauliche Umsetzung von über 140 Fernstraßenvorhaben ist klimapolitisch unverantwortlich und dient am Ende primär der Stärkung der Durchsetzungsfähigkeit von Straßenbauvorhaben gegenüber Klimabelangen. Auch weitere Vorhaben im Gesetzentwurf sind europarechtlich bedenklich, zudem ist die Ausweitung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts nicht ausreichend begründet.
Positiv hervorzuheben sind im aktuellen Entwurf lediglich die Ansätze hinsichtlich der Digitalisierung von Genehmigungsverfahren sowie die Tatsache, dass ein vorzeitiger Baubeginn nicht mehr im aktuellen Gesetzentwurf enthalten ist. Und auch wenn die Sanierung maroder Brücken überfällig ist, sollten die Verfahrensvereinfachungen für einen Ersatzneubau nicht dazu genutzt werden, den weiteren Ausbau von Straßen zu forcieren.“
Die ausführliche Stellungnahme vom Unabhängigen Institut für Umweltfragen (UfU), Green Legal Impact (GLI) und DNR zum aktuellen Entwurf finden Sie hier.