DNR kritisiert Förderung von kleinen Wasserkraftanlagen als ökologisch unverantwortlich
Schöne: „Kleine Wasserkraft verursacht maximale Schäden bei minimalem Energieertrag“
Berlin – Angesichts der Diskussion um eine Förderung der kleinen Wasserkraft im Rahmen der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fordert der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR), die Förderung für Kleinwasserkraftanlagen bis ein Megawatt Leistung generell zu stoppen. Sie verursachen gravierende Schäden für Natur, Umwelt und Gewässer. Der aktuelle EEG-Entwurf sieht vor, dass lediglich Zuschüsse für Anlagen bis 500 Kilowatt gestrichen werden sollen.
„Der Ausbau der erneuerbaren Energien darf nicht um jeden Preis geschehen. Die kleine Wasserkraft verursacht maximale Schäden bei minimalem Energieertrag. Sie ist damit ein Paradebeispiel für subventionierte Umweltzerstörung“, kommentiert DNR-Geschäftsführer Florian Schöne.
Förderung von kleiner Wasserkraft nicht mit EU-Recht vereinbar
Mit Blick auf die europäische Gesetzgebung weist der DNR zudem darauf hin, dass Deutschland mit einer weiteren Förderung gegen das EU-Recht verstoßen würde. In der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist festgelegt, dass die ökologische Durchgängigkeit von Fließgewässern bis zum Jahr 2027 hergestellt werden muss. Die Passierbarkeit für Fische und Kleinstlebewesen ist essenziell, um Gewässer intakt zu halten und den guten ökologischen Zustand wiederherzustellen. Querbauwerke wie Wasserkraftanlagen verhindern dieses Ziel und schaden der Gewässerökologie.
„Wir appellieren an die Bundestagsabgeordneten, sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren für einen kategorischen Stopp der Förderung einzusetzen. Zudem darf die kleine Wasserkraft keinesfalls im Sinne des überragenden öffentlichen Interesses privilegiert werden. Nur so kann der überfällige Schutz von Fließgewässern gewährleistet werden“, so Schöne.