DNR und VENRO kritisieren Lobbyregister des Bundestags als unverhältnismäßig bürokratisch
„Sinnvolles Instrument zur Lobbytransparenz darf gemeinnützige Zivilgesellschaft nicht überfordern“
Berlin – Der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) und der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO) kritisieren das neue Lobbyregister des Bundestags als einen unverhältnismäßig aufwändigen und bürokratischen Prozess, der zahlreiche Unsicherheiten für die Zivilgesellschaft birgt.
„Wir begrüßen uneingeschränkt, dass die Einflussnahme auf politische Entscheidungsprozesse transparenter gemacht werden muss. Dies darf aber nicht dazu führen, dass gemeinnützige Organisationen vor enorme bürokratische Herausforderungen gestellt und mit Haftungsrisiken und Bußgeldandrohungen konfrontiert werden“, sagt DNR-Geschäftsführer Florian Schöne. Die Umsetzung der neuen Regelungen sei gerade für kleine, ehrenamtlich organisierte Vereine kaum zu bewältigen.
Martina Schaub, Vorstandsvorsitzende von VENRO, befürchtet, dass das neue Lobbyregister zu einer Schwächung der Zivilgesellschaft beitragen könnte. „Die Unklarheiten und Risiken des Lobbyregisters können dazu führen, dass zivilgesellschaftliche Organisationen ihre politische Betätigung deutlich einschränken und auf eine Beteiligung an Bündnissen oder Aktionen verzichten. Damit würde die Politik dem bürgerschaftlichen Engagement in Deutschland einen echten Bärendienst erweisen“, erklärt Schaub.
Das neue Lobbyregister sieht eine Eintragungspflicht für alle Interessenvertretungen und eine Veröffentlichung von Spenden vor. Nach Überzeugung von DNR und VENRO schießt es mit seiner Detailliertheit und dem Aufwand für die gemeinnützige Zivilgesellschaft über das eigentliche Ziel hinaus, Transparenz über die wesentlichen Einflussnehmer*innen herzustellen. Die Dachverbände fordern daher, das Gesetz nachzubessern, so dass es im Einklang mit dem Anspruch der Bundesregierung steht, das bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen und die Zivilgesellschaft langfristig zu stärken. Dafür sollten sich die Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen an den Vorgaben der Initiative Transparente Zivilgesellschaft orientieren. Zudem sollten Organisationen, die sich nur gelegentlich an Kampagnen beteiligen, von der Registrierungspflicht ausgenommen werden.