Umweltorganisationen erstreiten Beschluss gegen Oder-Ausbau in Hauptverfahren
Bestätigung der Rechtswidrigkeit der Baumaßnahmen auf polnischer Seite
Warschau/Berlin, 27.01.2025 – Das woiwodschaftliche Verwaltungsgericht Warschau hat den Beschluss gegen die Genehmigung des Oder-Ausbaus aufgrund der Klage der Umweltorganisationen DNR, NABU und BUND Brandenburg in der Hauptsache erneut bestätigt. Zwar liegt die schriftliche Begründung der heutigen Entscheidung noch nicht vor, das Verwaltungsgericht hat den Beschluss jedoch gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei der Umweltverbände bestätigt. Zuvor hatten die Umweltverbände bereits im Eilverfahren einen rechtskräftigen Baustopp erwirkt, der aber vom Infrastrukturministerium der Republik Polen missachtet wurde.
Rechtsanwalt Dr. Błażej Bugajski ordnet die Entscheidung juristisch ein: „Das heutige Gerichtsurteil bestätigt, dass der Bescheid des polnischen Generaldirektors für Umweltschutz vom 16. August 2022 rechtlich nicht gültig ist. Zwar können dagegen noch Rechtsmittel vor dem Obersten Verwaltungsgericht eingelegt werden. Aber wir haben bereits die nötige Orientierung, dass beim bisher erfolgten Oderausbau europäisches Umweltrecht nicht eingehalten wurde. Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, muss über einen Rückbau der Wasserbauwerke oder ökologische Kompensationen gesprochen werden. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Waldschlößchenbrücke in Dresden ist hier der Maßstab.“
Ergänzend kommentiert Florian Schöne, Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR) als Vertreter des Aktionsbündnisses lebendige Oder: „Das Ergebnis des Gerichtsurteils ist ein Erfolg für die natürliche Vielfalt der Flusslandschaft Oder und für die Menschen am naturnahen Strom, die schon heute mit den Auswirkungen der Klimakrise wie Dürre und Niedrigwasser konfrontiert sind. Die Bauarbeiten auf polnischer Seite müssen nun unverzüglich gestoppt werden. Gerade nach der Umweltkatastrophe an der Oder im August 2022 sind die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Baumaßnahmen auf geschützte Arten und Lebensräume stärker zu berücksichtigen. Den ökologischen Prozessen und der Widerstandsfähigkeit des Flusses muss künftig unbedingt Priorität eingeräumt werden. Dies ergibt sich auch aus den Handlungsempfehlungen des jüngsten Berichts der EU-Kommission zur Oder, die ein besseres Umweltmanagement bei Veränderungen des Flusslaufes vorsieht.“
Hintergrund
Das Urteil beim Verwaltungsgericht in Warschau wurde von DNR, NABU und BUND Brandenburg erstritten, die Mitglieder des „Aktionsbündnis lebendige Oder“ mehrerer deutscher Umwelt- und Naturschutzverbände sind. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Auf Antrag des Investors Staatlicher Wasserwirtschaftsbetrieb Polnische Gewässer (Wody Polskie) vom 26. August 2022 wurde ein Verfahren gegen die Entscheidung des Generaldirektors für Umweltschutz vom 16. August 2022 eingeleitet. Deshalb wurde das gerichtliche Hauptsacheverfahren am 27. Dezember 2022 vom woiwodschaftlichen Verwaltungsgericht in Warschau (IV SA/Wa 2239/22) ausgesetzt und erst am 5. November 2024 wieder aufgenommen. Der polnische Generaldirektor für Umweltschutz hatte bei der Genehmigung der 1. Stufe des Projekts zur Modernisierung der Grenzoder die Oder-Katastrophe 2022 mit einem massenhaften Sterben von Wasserorganismen (Fische, Muscheln, Schnecken) nicht berücksichtigt.
Der Bericht der EU-Kommission zum Fischsterben in der Oder findet sich hier.