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Umweltverbände klagen gegen Oder-Ausbau
Pressemitteilung | 22.09.2022
#Biodiversität und Naturschutz #Wasser und Meere

Umweltverbände klagen gegen Oder-Ausbau

Oder
© Sascha Maier
Oder

Berlin – Stellvertretend für mehrere Umwelt- und Naturschutzorganisationen haben der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der BUND Brandenburg und Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) Klage gegen den Ausbau der Grenzoder beim Verwaltungsgericht in Warschau eingereicht. Die Organisationen verbinden ihre Klage mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung beim woiwodschaftlichen Verwaltungsgericht in Warschau.

Seit März 2022 laufen Ausbaumaßnahmen am polnischen Ufer der Oder, die erheblichen Einfluss auf das Flussökosystem auf beiden Seiten des Grenzflusses haben. Trotz der Umweltkatastrophe vom August, die zu einem massiven Fisch- und Muschelsterben führte, hält die Generaldirektion für Umweltschutz in Warschau am Ausbau der Grenzoder fest.

Zehn Naturschutz- und Umweltorganisationen hatten sich in den letzten Jahren im „Aktionsbündnis Lebendige Oder“ am zugehörigen grenzüberschreitenden Umweltverfahren beteiligt und gegen die Genehmigung der polnischen Umweltbehörde Widerspruch eingelegt. Jedoch wurden bei der Bewertung der Umweltauswirkungen weder die Folgen der jüngsten Umweltkatastrophe an der Oder berücksichtigt, noch wurden zwingende Prüfungen nach dem europäischen Umweltrecht vorgenommen. Dies gilt insbesondere für die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie. Nach dieser ist zu prüfen, ob das Projekt aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig ist und zumutbare Alternativen nicht gegeben sind. Darüber hinaus wurde durch den Vorhabensträger, dem staatlichen Wasserbewirtschaftungsbetrieb Wody Polskie, im Dezember 2021 ein weitgehend überarbeiteter Umweltbericht vorgelegt, der nicht ins Deutsche übersetzt wurde und somit eine effektive Beteiligung der deutschen Seite unmöglich wurde.

„Die Oder-Umweltkatastrophe zeigt deutlich, wie wichtig intakte Fluss-Ökosysteme sind. Anstatt den Fluss weiter auszubauen, müssen wir den ökologischen Prozessen von Fließgewässern künftig absolute Priorität einräumen. Ein begradigter, stromregulierter oder gestauter Fluss ist Umwelteinflüssen wie Dürre und Hitzestress oder Nährstoff- und Schadstoffeinträgen schutzlos ausgeliefert“, sagte DNR-Geschäftsführer Florian Schöne.

Hintergrund:

Die Oder ist einer der letzten frei fließenden und naturnahen Flüsse in Europa und als einziger großer, mitteleuropäischer Fluss bis zur Mündung auf 500 km ohne Staustufe verbaut. Umsäumt von Weichholzauenwäldern ist der Strom bislang wichtiger Lebensraum für bedrohte und geschützte Arten. Deutsch-polnische Pläne zur Stromregelungskonzeption und Vertiefung der Fahrrinne setzen die Oder und ihr Ökosystem jedoch verstärkt unter Druck. Daher engagieren sich seit 2016 gemeinsam mit ihren polnischen Partnern zehn deutsche Umwelt- und Naturschutzorganisationen im „Aktionsbündnis lebendige Oder“ für einen ökologischen Hochwasserschutz an der Oder ein. Ziel ist es, sowohl den grenzüberschreitenden Schutz vor Hochwasser durch die geplanten Vorhaben zu verbessern, als auch sie in Einklang mit der EU-Umweltgesetzgebung zu bringen.

Die Klage erfolgt gegen die Umweltentscheidung des Generaldirektors für Umweltschutz der Republik Polen (Generalny Dyrektor Ochrony Środowiska) zum Projekt mit dem Titel „1B.2 Etappe I und Etappe II Modernisierungsarbeiten an der Oder als Grenzfluss im Rahmen des Projekts des Hochwasserschutzes im Einzugsgebiet der Oder und Weichsel“ vom 16. August 2022 zusammen mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung beim woiwodschaftlichen Verwaltungsgericht in Warschau.

Kontakt für Rückfragen

Florian Schöne

Geschäftsführer

030 6781775-99

florian.schoene@dnr.de

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