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Bewertung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie
Publikation | 10.03.2025
#Kreislaufwirtschaft #Rohstoffe und Ressourcen

Bewertung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie

Ein Jutebeutel unter einem Handy mit dem Zeichen für Kreislaufwirtschaft.

Die Organisationen DNR, IÖW, WEED, Deutsche Umwelthilfe, BUND und weitere aus dem Netzwerk Ressourcenwende begrüßen in ihrer Bewertung die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS). Sie ist ein wichtiger Schritt hin zu einer ressourcenschonenden und sozialen Kreislaufwirtschaft in Deutschland. Dennoch gibt es Kritikpunkte. 

In der NKWS wird treffend beschrieben, dass Deutschlands derzeitiger Ressourcenverbrauch gravierende globale Umwelt- und Klimaauswirkungen verursacht und die zwingende Notwendigkeit besteht, diesen deutlich zu reduzieren. Die daraus abgeleiteten Ziele sind wichtige Impulse für eine nachhaltige Transformation. Um diese Ziele zu erreichen ist es jedoch erforderlich, sie in konkretere und verbindlichere Maßnahmen zu übersetzen, welche die gesamte Abfallhierarchie adressieren. 

Die unterzeichnenden Organisationen bewerten die NKWS davon ausgehend anhand einzelner Punkte wie folgt: 

 

  • Reduktionsziele: 

    Der Primärrohstoffverbrauch soll laut NKWS bis 2045 auf 6 – 8 Tonnen pro Kopf und Jahr (RMC) gesenkt werden. Dieses Leitbild ist grundsätzlich begrüßenswert, jedoch ist die fehlende Verbindlichkeit eines solchen Ziels ein zentrales Manko in der NKWS. 

  • Rechtlicher Rahmen:

    Ohne eine rechtliche Verbindlichkeit zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie für einen effektiven Ressourcenschutz ist eine ausreichende gesamtgesellschaftliche Wirkung der Strategie fraglich. Die Strategie sollte aus Sicht der Organisationen in einem Ressourcenschutzgesetz münden. 

  • Umsetzung: 

    Die in der NKWS vorgesehene Einrichtung einer Plattform für Kreislaufwirtschaft, die Entwicklung einer Roadmap 2030 und der Aufbau eines Monitoring- und Evaluationssystems sind essenziell für die erfolgreiche und sozial gerechte Umsetzung der NKWS. Allerdings sollten auch Vertreter*innen aus Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen, Gewerkschaften und weiterer Zivilgesellschaft in den Prozess eingebunden werden. 

  • Finanzierung: 

    Bisher steht die Umsetzung der NKWS unter einem Finanzierungsvorbehalt. Deshalb ist es – auch für die Planungssicherheit der Wirtschaft – zentral, dass sich die neue Bundesregierung zur NKWS bekennt und die vorgesehenen Haushaltsmittel zur Verfügung stellt. Zudem müssen neben Haushaltsmitteln auch Herstellerabgaben im Rahmen einer umfassenden erweiterten Herstellerverantwortung eingeführt werden, um eine langfristige Finanzierung der Transformation sicherzustellen.

  • Schließung von Stoffkreisläufen: 

    Um den Ressourcenverbrauch wie im Leitbild der NKWS vorgesehen zu reduzieren, muss die Kreislaufmaterialeinsatzrate deutlich stärker steigen. Das gilt insbesondere für einige Industriemetalle, deren Recyclingeinsatz noch gegen null geht.

  • Handlungsfelder: 

    In allen Handlungsfeldern müssen Maßnahmen zur Vermeidung, Wiederverwendung, Langlebigkeit und Reparatur im Sinne der Abfallhierarchie klar priorisiert und entsprechend stärker als bislang vorgesehen gefördert werden. In diesem Sinne sollte die steuerliche Lenkungswirkung genutzt, rechtliche Barrieren abgebaut und adäquate regulatorische Rahmenbedingungen aufgebaut werden.

  • Globale Gerechtigkeit und Kooperation: 

    Die Organisationen bewerten positiv, dass die finale NKWS klar auf globale soziale und ökologische Auswirkungen und Wechselwirkungen des Ressourcenverbrauchs eingeht. Allerdings sind die geplanten Maßnahmen bisher stark auf deutsche und europäische Interessen ausgerichtet. Notwendig ist, auch auf die Interessen und Potenziale der Partnerländer einzugehen.

Zur Erreichung der NKWS sollte die nächste Bundesregierung unter anderem: 

  • Sich klar zur NKWS bekennen und für die Umsetzung notwendige Haushaltsmittel zur Verfügung stellen.
  • Die Umsetzung durch die Plattform für Kreislaufwirtschaft und die Roadmap 2030 sowie den Aufbau eines Monitoring- und Evaluationssystems sicherstellen.
  • Konkrete sowie ambitionierte Reduktionsziele formulieren und diese mit überprüfbaren Maßnahmen- und Zeitplänen konkretisieren.
  • Den rechtlichen Rahmen in Form eines Ressourcenschutzgesetzes anpassen, um verbindliche Zuständigkeiten für alle Ressorts zu schaffen.

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