Verbändeeigener Entwurf für neues Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
Es geht um Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten und das Klagerecht für Umweltverbände: Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) soll es regeln. Das seit 2006 geltende Gesetz reicht aber nicht, kritisiert ein Verbändebündnis und hat einen Entwurf für ein neues Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erarbeitet.
Green Legal Impact, BUND, ClientEarth, Deutsche Umwelthilfe, Deutscher Naturschutzring, Germanwatch, Greenpeace, NABU und WWF unterstützen eine Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, weil dies „aus völker- und europarechtlichen Gründen dringend erforderlich“ sei. Dies hätten Urteile des Europäischen Gerichtshofs und eine Entscheidung des Aarhus-Beschwerdegremiums aufgezeigt. Abgesehen davon sei das aktuelle UmwRG ein „Musterbeispiel unübersichtlicher und schwer verständlicher Gesetzgebung“.
Der verbändeeigene Entwurf stelle die Rechtskonformität des Gesetzes mit der Aarhus-Konvention und dem Europarecht her, schaffe Rechtssicherheit für die Gerichte und beschleunige verwaltungsgerichtliche Verfahren in Umweltangelegenheiten, so Green Legal Impact, deren Mitgliedsanwältin Dr. Franziska Heß den Entwurf erarbeitet hat.
Das Bündnis fordert unter anderem:
- Die Einführung von Generalklauseln für die Bestimmung von Anwendungsbereich und Klagegegenständen
- Die Streichung der völkerrechtswidrigen Voraussetzung des § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 UmwRG
- Modifikationen der Klagebegründungsfrist in § 6 UmwRG.